Arbeitgeberattraktivität

Arbeit­ge­ber­at­trak­ti­vi­tät bezeich­net die Fähig­keit eines Unter­neh­mens, talen­tier­te und qua­li­fi­zier­te Mit­ar­bei­ter anzu­zie­hen und zu hal­ten. Sie wird durch ver­schie­de­ne Fak­to­ren beein­flusst, dar­un­ter Arbeits­be­din­gun­gen, Ver­gü­tung und Zusatz­leis­tun­gen, Kar­rie­re- und Ent­wick­lungs­mög­lich­kei­ten, Unter­neh­mens­kul­tur, Work-Life-Balan­ce und Arbeits­platz­si­cher­heit. Ein attrak­ti­ver Arbeit­ge­ber bie­tet eine posi­ti­ve Arbeits­um­ge­bung, unter­stützt die beruf­li­che Wei­ter­ent­wick­lung sei­ner Mit­ar­bei­ter und sorgt für deren Wohl­be­fin­den. Eine hohe Arbeit­ge­ber­at­trak­ti­vi­tät kann die Mit­ar­bei­ter­zu­frie­den­heit und ‑bin­dung erhö­hen, das Unter­neh­mens­image ver­bes­sern und die Wett­be­werbs­fä­hig­keit auf dem Arbeits­markt stär­ken.