Arbeitnehmerbeteiligung

Arbeit­neh­mer­be­tei­li­gung bezeich­net die akti­ve Mit­wir­kung von Beschäf­tig­ten an unter­neh­me­ri­schen Ent­schei­dun­gen und Pro­zes­sen. Sie kann durch Mit­be­stim­mung, Vor­schlags­we­sen oder Betei­li­gung an Inno­va­ti­ons­pro­jek­ten erfol­gen. Ziel ist es, Moti­va­ti­on und Iden­ti­fi­ka­ti­on mit dem Unter­neh­men zu stär­ken sowie die Arbeits­welt zukunfts­fä­hig zu gestal­ten. Arbeit­neh­mer­be­tei­li­gung för­dert eine offe­ne Unter­neh­mens­kul­tur und ver­bes­sert die Zusam­men­ar­beit.