Arbeitnehmerdatenschutz

Arbeit­neh­mer­da­ten­schutz bezieht sich auf den Schutz der per­sön­li­chen Daten von Mit­ar­bei­tern inner­halb eines Unter­neh­mens. Die­ser Daten­schutz umfasst die Erhe­bung, Spei­che­rung, Nut­zung und Wei­ter­ga­be von Daten wie Kon­takt­da­ten, Gesund­heits­in­for­ma­tio­nen, Arbeits­zei­ten und Leis­tungs­be­wer­tun­gen. Ziel ist es, die Pri­vat­sphä­re der Arbeit­neh­mer zu wah­ren und sicher­zu­stel­len, dass ihre Daten nur für recht­mä­ßi­ge und not­wen­di­ge Zwe­cke ver­wen­det wer­den. Geset­ze und Rege­lun­gen wie die Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung (DSGVO) in der EU legen fest, wie Unter­neh­men mit den per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ihrer Mit­ar­bei­ter umge­hen müs­sen. Ein effek­ti­ver Arbeit­neh­mer­da­ten­schutz stärkt das Ver­trau­en der Mit­ar­bei­ter und schützt das Unter­neh­men vor recht­li­chen Kon­se­quen­zen.