Arbeitnehmervertretungen

Arbeit­neh­mer­ver­tre­tun­gen sind gewähl­te Gre­mi­en oder Orga­ni­sa­tio­nen, die die Inter­es­sen der Beschäf­tig­ten gegen­über dem Arbeit­ge­ber ver­tre­ten. Dazu gehö­ren Betriebs­rä­te, Per­so­nal­rä­te und Gewerk­schaf­ten, die sich für bes­se­re Arbeits­be­din­gun­gen, fai­re Löh­ne und Mit­be­stim­mung ein­set­zen. Ihre Rech­te und Pflich­ten sind gesetz­lich gere­gelt, bei­spiels­wei­se im Betriebs­ver­fas­sungs­ge­setz oder im Per­so­nal­ver­tre­tungs­ge­setz. Sie spie­len eine wich­ti­ge Rol­le im Arbeits­recht und bei Tarif­ver­hand­lun­gen, um die Rech­te der Arbeit­neh­mer zu schüt­zen und ihre Betei­li­gung an betrieb­li­chen Ent­schei­dun­gen zu gewähr­leis­ten.