Arbeitsrecht

Das Arbeits­recht ist ein Teil­ge­biet des Rechts, das sich auf die Bezie­hun­gen zwi­schen Arbeit­ge­bern und Arbeit­neh­mern bezieht. Es regelt Fra­gen wie Arbeits­ver­trä­ge, Lohn- und Gehalts­an­sprü­che, Arbeits­zei­ten, Kün­di­gun­gen und Arbeits­schutz. Es dient dem Schutz der Arbeit­neh­mer­inter­es­sen und soll für fai­re und gerech­te Arbeits­be­din­gun­gen sor­gen. Arbeits­recht­li­che Rege­lun­gen kön­nen auf gesetz­li­chen Bestim­mun­gen, Tarif­ver­trä­gen oder indi­vi­du­el­len Ver­ein­ba­run­gen basie­ren.