Arbeitsverhältnis

Ein Arbeits­ver­hält­nis beschreibt die recht­li­che Bezie­hung zwi­schen einem Arbeit­neh­mer und einem Arbeit­ge­ber, die auf einem Arbeits­ver­trag basiert. In einem sol­chen Ver­hält­nis ver­pflich­tet sich der Arbeit­neh­mer, bestimm­te Leis­tun­gen (Arbei­ten) zu erbrin­gen, wäh­rend der Arbeit­ge­ber im Gegen­zug eine Ver­gü­tung (Lohn oder Gehalt) zahlt. Das Arbeits­ver­hält­nis kann dabei befris­tet oder unbe­fris­tet sein und unter­liegt den Rege­lun­gen des Arbeits­rechts. Außer­dem sind Rech­te und Pflich­ten bei­der Par­tei­en im Rah­men des Arbeits­ver­hält­nis­ses fest­ge­legt, ein­schließ­lich Urlaub, Arbeits­zei­ten und Kün­di­gungs­fris­ten.

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    Die Nor­men­py­ra­mi­de im Arbeits­recht ist ein ent­schei­den­des Modell, das die Hier­ar­chie der Rechts­quel­len inner­halb des deut­schen Arbeits­rechts struk­tu­riert. Sie ver­an­schau­licht, wie ver­schie­de­ne Rechts­nor­men zuein­an­der in Bezie­hung ste­hen und wel­che Nor­men in einem Rechts­kon­flikt Vor­rang haben. Für Arbeit­ge­ber und Arbeit­neh­mer ist das Ver­ständ­nis die­ser Hier­ar­chie von gro­ßer Bedeu­tung, da sie somit die gel­ten­den Vor­schrif­ten und deren…