Arbeitsvertrag

Ein Arbeits­ver­trag ist eine recht­li­che Ver­ein­ba­rung zwi­schen einem Arbeit­ge­ber und einem Arbeit­neh­mer, die die Bedin­gun­gen der Beschäf­ti­gung fest­legt. Er regelt wesent­li­che Aspek­te des Arbeits­ver­hält­nis­ses wie Gehalt, Arbeits­zeit, Auf­ga­ben­be­reich und Kün­di­gungs­fris­ten. In vie­len Län­dern sind bestimm­te Min­dest­stan­dards durch Geset­ze oder Tarif­ver­trä­ge vor­ge­ge­ben, die im Arbeits­ver­trag nicht unter­lau­fen wer­den dür­fen. Der Arbeits­ver­trag kann schrift­lich oder münd­lich geschlos­sen wer­den, wobei eine schrift­li­che Form aus Beweis­grün­den emp­foh­len wird. Er ist ein indi­vi­du­el­les Rechts­do­ku­ment, das im Gegen­satz zu kol­lek­ti­ven Rege­lun­gen wie Tarif­ver­trä­gen spe­zi­ell auf die Bedürf­nis­se und Ver­ein­ba­run­gen der Ver­trags­par­tei­en zuge­schnit­ten ist.