ARUG II

Das ARUG II (Gesetz zur Umset­zung der zwei­ten Aktio­närs­rech­te­richt­li­nie) ist ein deut­sches Gesetz, das am 1. Janu­ar 2020 in Kraft trat und dar­auf abzielt, die Rech­te der Aktio­nä­re zu stär­ken und die Unter­neh­mens­füh­rung trans­pa­ren­ter zu gestal­ten. Es basiert auf der EU-Richt­li­nie (EU) 2017/828 und bringt wich­ti­ge Ände­run­gen für bör­sen­no­tier­te Unter­neh­men mit sich.

Kern­punk­te des ARUG II sind:

Mit­spra­che­recht der Aktio­nä­re: Aktio­nä­re erhal­ten mehr Ein­fluss auf die Ver­gü­tung der Vor­stands- und Auf­sichts­rats­mit­glie­der durch das “Say on Pay”. Die Haupt­ver­samm­lung kann über die Ver­gü­tungs­po­li­tik abstim­men, was Trans­pa­renz und Kon­trol­le erhöht.
Trans­pa­renz­pflich­ten: Unter­neh­men müs­sen aus­führ­li­cher über ihre Ver­gü­tungs­po­li­tik und deren Umset­zung berich­ten. Zudem sind insti­tu­tio­nel­le Inves­to­ren und Ver­mö­gens­ver­wal­ter ver­pflich­tet, ihre Anla­ge­stra­te­gien und deren Umset­zung offen­zu­le­gen.
Iden­ti­fi­ka­ti­on von Aktio­nä­ren: Unter­neh­men dür­fen Infor­ma­tio­nen über ihre Aktio­nä­re ein­ho­len, um eine bes­se­re Kom­mu­ni­ka­ti­on und Ein­bin­dung zu gewähr­leis­ten.
Die­se Maß­nah­men sol­len die lang­fris­ti­ge Betei­li­gung der Aktio­nä­re för­dern und die Unter­neh­mens­füh­rung ver­bes­sern.