ARUG II

Das ARUG II (Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie) ist ein deutsches Gesetz, das am 1. Januar 2020 in Kraft trat und darauf abzielt, die Rechte der Aktionäre zu stärken und die Unternehmensführung transparenter zu gestalten. Es basiert auf der EU-Richtlinie (EU) 2017/828 und bringt wichtige Änderungen für börsennotierte Unternehmen mit sich.

Kernpunkte des ARUG II sind:

Mitspracherecht der Aktionäre: Aktionäre erhalten mehr Einfluss auf die Vergütung der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder durch das „Say on Pay“. Die Hauptversammlung kann über die Vergütungspolitik abstimmen, was Transparenz und Kontrolle erhöht.
Transparenzpflichten: Unternehmen müssen ausführlicher über ihre Vergütungspolitik und deren Umsetzung berichten. Zudem sind institutionelle Investoren und Vermögensverwalter verpflichtet, ihre Anlagestrategien und deren Umsetzung offenzulegen.
Identifikation von Aktionären: Unternehmen dürfen Informationen über ihre Aktionäre einholen, um eine bessere Kommunikation und Einbindung zu gewährleisten.
Diese Maßnahmen sollen die langfristige Beteiligung der Aktionäre fördern und die Unternehmensführung verbessern.


  • ARUG II: Neue Herausforderungen und Chancen für börsennotierte Unternehmen

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    ARUG II: Neue Herausforderungen und Chancen für börsennotierte Unternehmen

    Die Beteiligung von Aktionären an Unternehmensentscheidungen ist ein zentraler Bestandteil der modernen Unternehmensführung. Mit der Einführung des ARUG II (Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrichtlinie) am 1. Januar 2020 hat Deutschland wichtige Schritte unternommen, um die Transparenz und Kontrolle von Aktionären zu stärken. Dieses Gesetz ist eine Antwort auf die europäische Shareholder Rights Directive II…