Ausbildungsordnung

Die Aus­bil­dungs­ord­nung ist ein recht­li­ches Regel­werk, das die Rah­men­be­din­gun­gen für eine dua­le Aus­bil­dung in einem bestimm­ten Beruf fest­legt. Sie legt unter ande­rem die Dau­er der Aus­bil­dung, die Inhal­te der Aus­bil­dung und die Prü­fungs­an­for­de­run­gen fest. Die Aus­bil­dungs­ord­nung dient als ver­bind­li­che Grund­la­ge für Aus­zu­bil­den­de, Aus­bil­dungs­be­trie­be und Berufs­schu­len und gewähr­leis­tet eine ein­heit­li­che Aus­bil­dung in einem Beruf.