Bagatellschäden

Baga­tell­schä­den sind Schä­den, die als gering­fü­gig oder unbe­deu­tend ange­se­hen wer­den. Es han­delt sich um Schä­den, deren Repa­ra­tur­kos­ten oder Wert­ver­lust ver­gleichs­wei­se nied­rig sind. Baga­tell­schä­den kön­nen bei­spiels­wei­se klei­ne Krat­zer oder Del­len an einem Fahr­zeug oder leich­te Beschä­di­gun­gen an Gegen­stän­den sein. In vie­len Fäl­len wer­den Baga­tell­schä­den nicht ver­si­chert oder es gel­ten spe­zi­el­le Rege­lun­gen für ihre Abwick­lung.

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    EuGH-Urteil: Auch Baga­tell­schä­den sind durch Ver­let­zung der DSGVO erstat­tungs­fä­hig

    Der Euro­päi­sche Gerichts­hof hat in sei­nem Urteil vom 4. Mai 2023 (Az: C‑300/21) klar­ge­stellt, dass der Scha­dens­er­satz­an­spruch nach Arti­kel 82 der Daten­schutz­grund­ver­ord­nung (DSGVO) kei­ne Erheb­lich­keit des Scha­dens erfor­dert. Dies bedeu­tet, dass auch Baga­tell­schä­den durch eine Ver­let­zung der DSGVO erstat­tungs­fä­hig sind. Die Ent­schei­dung des EuGH hat jedoch die Kri­te­ri­en für die Scha­dens­be­mes­sung in die Hän­de der…