Bagatellschäden

Baga­tell­schä­den sind Schä­den, die als gering­fü­gig oder unbe­deu­tend ange­se­hen wer­den. Es han­delt sich um Schä­den, deren Repa­ra­tur­kos­ten oder Wert­ver­lust ver­gleichs­wei­se nied­rig sind. Baga­tell­schä­den kön­nen bei­spiels­wei­se klei­ne Krat­zer oder Del­len an einem Fahr­zeug oder leich­te Beschä­di­gun­gen an Gegen­stän­den sein. In vie­len Fäl­len wer­den Baga­tell­schä­den nicht ver­si­chert oder es gel­ten spe­zi­el­le Rege­lun­gen für ihre Abwick­lung.