Beschlussverfahren

Ein Beschluss­ver­fah­ren ist ein gericht­li­ches Ver­fah­ren vor den Arbeits­ge­rich­ten, das vor allem für kol­lek­tiv­recht­li­che Strei­tig­kei­ten vor­ge­se­hen ist. Es betrifft Aus­ein­an­der­set­zun­gen zwi­schen Arbeit­ge­bern und Betriebs­rä­ten, Per­so­nal­rä­ten oder Gewerk­schaf­ten, zum Bei­spiel über Mit­be­stim­mungs­rech­te oder Betriebs­ver­ein­ba­run­gen. Anders als im Urteils­ver­fah­ren wird hier nicht geklagt, son­dern ein Antrag gestellt, über den das Gericht durch Beschluss ent­schei­det. Ziel des Beschluss­ver­fah­rens ist eine ver­bind­li­che Klä­rung von kol­lek­tiv­recht­li­chen Fra­gen, um Rechts­si­cher­heit für alle Betei­lig­ten zu schaf­fen.

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    Alles über Einigungsstelle und Arbeitsgericht: Rechte des Betriebsrats effektiv durchsetzen. Ihr umfassender Leitfaden.

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    Einstweiliger Rechtsschutz im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren

    Der einst­wei­li­ge Rechts­schutz spielt eine zen­tra­le Rol­le im arbeits­ge­richt­li­chen Beschluss­ver­fah­ren. Er dient dazu, vor­läu­fi­ge Ent­schei­dun­gen zu tref­fen, die dring­lich sind und nicht bis zum Ende eines regu­lä­ren Ver­fah­rens war­ten kön­nen. In einer sich wan­deln­den Arbeits­welt, in der Kon­flik­te schnell und effek­tiv gelöst wer­den müs­sen, bie­tet der einst­wei­li­ge Rechts­schutz eine wich­ti­ge Mög­lich­keit, recht­li­che Ansprü­che kurz­fris­tig durch­zu­set­zen…