Betriebsrat

Ein Betriebs­rat ist eine Arbeit­neh­mer­ver­tre­tung in einem Unter­neh­men. Er wird von den Beschäf­tig­ten gewählt und ver­tritt deren Inter­es­sen gegen­über dem Arbeit­ge­ber. Zu sei­nen Auf­ga­ben gehö­ren die Mit­be­stim­mung in sozia­len, per­so­nel­len und wirt­schaft­li­chen Ange­le­gen­hei­ten sowie die Über­wa­chung der Ein­hal­tung von Geset­zen und Tarif­ver­trä­gen. Der Betriebs­rat setzt sich für die Belan­ge der Beleg­schaft ein und trägt zur Gestal­tung der Arbeits­be­din­gun­gen bei.