Betriebsratssitzungen

Betriebs­rats­sit­zun­gen sind regel­mä­ßi­ge Tref­fen, bei denen die gewähl­ten Ver­tre­ter der Arbeit­neh­mer mit der Unter­neh­mens­lei­tung zusam­men­kom­men, um über arbeits­recht­li­che und betrieb­li­che Ange­le­gen­hei­ten zu bera­ten und Ent­schei­dun­gen zu tref­fen. Dabei wer­den The­men wie Arbeits­be­din­gun­gen, Arbeits­zei­ten, Lohn- und Gehalts­fra­gen, Wei­ter­bil­dungs­mög­lich­kei­ten und sozia­le Belan­ge der Mit­ar­bei­ter bespro­chen. Die Betriebs­rats­sit­zun­gen die­nen dazu, die Inter­es­sen der Arbeit­neh­mer zu ver­tre­ten und eine gute Zusam­men­ar­beit zwi­schen Arbeit­ge­bern und Arbeit­neh­mern zu gewähr­leis­ten.

  • Effektive Betriebsratssitzungen: Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung gemäß BetrVG

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    Effektive Betriebsratssitzungen: Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung gemäß BetrVG

    Effek­ti­ve Betriebs­rats­sit­zun­gen sind das Herz­stück der Mit­be­stim­mung in Unter­neh­men. Sie bie­ten eine Platt­form für Dis­kus­sio­nen, Ent­schei­dun­gen und Pla­nun­gen, die nicht nur die Inter­es­sen der Beleg­schaft ver­tre­ten, son­dern auch zur Ver­bes­se­rung der Arbeits­be­din­gun­gen und zur För­de­rung eines posi­ti­ven Arbeits­kli­mas bei­tra­gen. Gemäß dem Betriebs­ver­fas­sungs­ge­setz (BetrVG), ins­be­son­de­re den §§ 29 bis 34, müs­sen die­se Sit­zun­gen sorg­fäl­tig vor­be­rei­tet, durch­ge­führt…