Corporate Governance

Cor­po­ra­te Gover­nan­ce bezeich­net das Sys­tem von Regeln, Prak­ti­ken und Pro­zes­sen, durch das ein Unter­neh­men geführt und kon­trol­liert wird. Sie umfasst die Bezie­hun­gen zwi­schen den ver­schie­de­nen Akteu­ren eines Unter­neh­mens, ein­schließ­lich der Aktio­nä­re, des Vor­stands, der Geschäfts­füh­rung und ande­rer Stake­hol­der. Ziel der Cor­po­ra­te Gover­nan­ce ist es, eine ver­ant­wor­tungs­vol­le, trans­pa­ren­te und effi­zi­en­te Unter­neh­mens­füh­rung zu gewähr­leis­ten, die lang­fris­ti­gen Wert schafft und das Ver­trau­en der Inves­to­ren stärkt. Wich­ti­ge Ele­men­te sind unter ande­rem die Ein­hal­tung gesetz­li­cher Vor­schrif­ten, ethi­sches Ver­hal­ten, Risi­ko­ma­nage­ment, Rechen­schafts­pflicht und die kla­re Defi­ni­ti­on von Ver­ant­wort­lich­kei­ten und Ent­schei­dungs­pro­zes­sen. Gute Cor­po­ra­te Gover­nan­ce trägt zur Sta­bi­li­tät und Nach­hal­tig­keit eines Unter­neh­mens bei.

  • ARUG II: Neue Her­aus­for­de­run­gen und Chan­cen für bör­sen­no­tier­te Unter­neh­men

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    ARUG II: Neue Her­aus­for­de­run­gen und Chan­cen für bör­sen­no­tier­te Unter­neh­men

    Die Betei­li­gung von Aktio­nä­ren an Unter­neh­mens­ent­schei­dun­gen ist ein zen­tra­ler Bestand­teil der moder­nen Unter­neh­mens­füh­rung. Mit der Ein­füh­rung des ARUG II (Gesetz zur Umset­zung der zwei­ten Aktio­närs­richt­li­nie) am 1. Janu­ar 2020 hat Deutsch­land wich­ti­ge Schrit­te unter­nom­men, um die Trans­pa­renz und Kon­trol­le von Aktio­nä­ren zu stär­ken. Die­ses Gesetz ist eine Ant­wort auf die euro­päi­sche Share­hol­der Rights Direc­ti­ve II…