Datenschutzverletzung

Gesund­heits­för­de­rung umfasst laut der Welt­ge­sund­heits­or­ga­ni­sa­ti­on (WHO) alle Maß­nah­men, die Men­schen dazu befä­hi­gen, ihre Selbst­be­stim­mung über ihre eige­ne Gesund­heit zu erhö­hen und die­se aktiv zu ver­bes­sern. Im Gegen­satz zur rei­nen Krank­heits­prä­ven­ti­on liegt der Fokus dabei auf der Stär­kung indi­vi­du­el­ler Res­sour­cen und Schutz­fak­to­ren, um das all­ge­mei­ne Wohl­be­fin­den zu stei­gern. Dabei wer­den sowohl das per­sön­li­che Gesund­heits­ver­hal­ten als auch die äuße­ren Lebens‑, Arbeits- und Umwelt­be­din­gun­gen (Ver­hält­nis­prä­ven­ti­on) gezielt gestal­tet. Ziel ist es, Gesund­heit als wesent­li­chen Bestand­teil des all­täg­li­chen Lebens zu för­dern und für alle Bevöl­ke­rungs­grup­pen zugäng­lich zu machen.


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    EuGH-Urteil: Auch Bagatellschäden sind durch Verletzung der DSGVO erstattungsfähig

    Der Euro­päi­sche Gerichts­hof hat in sei­nem Urteil vom 4. Mai 2023 (Az: C‑300/21) klar­ge­stellt, dass der Scha­dens­er­satz­an­spruch nach Arti­kel 82 der Daten­schutz­grund­ver­ord­nung (DSGVO) kei­ne Erheb­lich­keit des Scha­dens erfor­dert. Dies bedeu­tet, dass auch Baga­tell­schä­den durch eine Ver­let­zung der DSGVO erstat­tungs­fä­hig sind. Die Ent­schei­dung des EuGH hat jedoch die Kri­te­ri­en für die Scha­dens­be­mes­sung in die Hän­de der…