Datenschutzverletzung

Eine Daten­schutz­ver­let­zung bezeich­net den uner­laub­ten Zugriff, die Nut­zung oder Offen­le­gung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten. Dabei kön­nen sen­si­ble Infor­ma­tio­nen wie Name, Adres­se, Geburts­da­tum oder Bank­da­ten betrof­fen sein. Sol­che Ver­let­zun­gen kön­nen sowohl absicht­lich als auch unbe­ab­sich­tigt erfol­gen und stel­len eine Ver­let­zung der Pri­vat­sphä­re und des Daten­schut­zes dar. Betrof­fe­ne Per­so­nen haben in der Regel das Recht auf Scha­dens­er­satz und kön­nen recht­li­che Schrit­te ein­lei­ten.

  • /

    EuGH-Urteil: Auch Baga­tell­schä­den sind durch Ver­let­zung der DSGVO erstat­tungs­fä­hig

    Der Euro­päi­sche Gerichts­hof hat in sei­nem Urteil vom 4. Mai 2023 (Az: C‑300/21) klar­ge­stellt, dass der Scha­dens­er­satz­an­spruch nach Arti­kel 82 der Daten­schutz­grund­ver­ord­nung (DSGVO) kei­ne Erheb­lich­keit des Scha­dens erfor­dert. Dies bedeu­tet, dass auch Baga­tell­schä­den durch eine Ver­let­zung der DSGVO erstat­tungs­fä­hig sind. Die Ent­schei­dung des EuGH hat jedoch die Kri­te­ri­en für die Scha­dens­be­mes­sung in die Hän­de der…