Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ist ein internationales Gericht mit Sitz in Straßburg, das für die Durchsetzung der Europäischen Menschenrechtskonvention zuständig ist. Er wurde 1959 gegründet und ermöglicht es Einzelpersonen, Gruppen und Staaten, Beschwerden gegen Vertragsstaaten wegen Verletzungen der in der Konvention garantierten Rechte einzureichen. Der EGMR überprüft diese Beschwerden und kann verbindliche Urteile fällen, die von den betroffenen Staaten umgesetzt werden müssen. Der Gerichtshof spielt eine zentrale Rolle im Schutz und in der Förderung der Menschenrechte in Europa.

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Eine Gruppe älterer Frauen, die Klimaseniorinnen, hat in einem beispiellosen Rechtsfall vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) einen signifikanten Sieg errungen. Ihre Klage führte zu einem Urteil, das die Schweiz für ihre unzureichenden Maßnahmen gegen den Klimawandel verantwortlich macht und die Menschenrechte, insbesondere das Recht auf Privat- und Familienleben, als verletzt ansieht. Dieser Fall…