EGMR
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ist ein internationales Gericht mit Sitz in Straßburg, das für die Durchsetzung der Europäischen Menschenrechtskonvention zuständig ist. Er wurde 1959 gegründet und ermöglicht es Einzelpersonen, Gruppen und Staaten, Beschwerden gegen Vertragsstaaten wegen Verletzungen der in der Konvention garantierten Rechte einzureichen. Der EGMR überprüft diese Beschwerden und kann verbindliche Urteile fällen, die von den betroffenen Staaten umgesetzt werden müssen. Der Gerichtshof spielt eine zentrale Rolle im Schutz und in der Förderung der Menschenrechte in Europa.