Erheblichkeitsschwelle

Die Erheb­lich­keits­schwel­le bezeich­net einen bestimm­ten Wert oder eine bestimm­te Gren­ze, ab der ein Ereig­nis oder eine Hand­lung als erheb­lich oder rele­vant betrach­tet wird. Sie dient als Maß­stab, um zu ent­schei­den, ob eine bestimm­te Infor­ma­ti­on oder ein bestimm­tes Ereig­nis berück­sich­tigt wer­den muss oder nicht. Die Fest­le­gung der Erheb­lich­keits­schwel­le kann je nach Kon­text und Anwen­dungs­be­reich unter­schied­lich sein.