Erheblichkeitsschwelle

Die Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung (DSGVO) ist eine seit Mai 2018 gel­ten­de Ver­ord­nung der Euro­päi­schen Uni­on, wel­che die Regeln zur Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten durch pri­va­te Unter­neh­men und öffent­li­che Stel­len EU-weit ver­ein­heit­licht. Ihr vor­ran­gi­ges Ziel ist es, den Schutz der Pri­vat­sphä­re sowie die Grund­rech­te natür­li­cher Per­so­nen im digi­ta­len Zeit­al­ter zu stär­ken und sicher­zu­stel­len. Die Ver­ord­nung räumt betrof­fe­nen Per­so­nen weit­rei­chen­de Kon­troll­rech­te über ihre eige­nen Daten ein und legt Orga­ni­sa­tio­nen gleich­zei­tig stren­ge Trans­pa­renz- und Sicher­heits­pflich­ten auf. Sie gilt welt­weit für alle Akteu­re, die Daten von Men­schen inner­halb der EU ver­ar­bei­ten, unab­hän­gig vom eigent­li­chen Stand­ort des Unter­neh­mens.


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    EuGH-Urteil: Auch Bagatellschäden sind durch Verletzung der DSGVO erstattungsfähig

    Der Euro­päi­sche Gerichts­hof hat in sei­nem Urteil vom 4. Mai 2023 (Az: C‑300/21) klar­ge­stellt, dass der Scha­dens­er­satz­an­spruch nach Arti­kel 82 der Daten­schutz­grund­ver­ord­nung (DSGVO) kei­ne Erheb­lich­keit des Scha­dens erfor­dert. Dies bedeu­tet, dass auch Baga­tell­schä­den durch eine Ver­let­zung der DSGVO erstat­tungs­fä­hig sind. Die Ent­schei­dung des EuGH hat jedoch die Kri­te­ri­en für die Scha­dens­be­mes­sung in die Hän­de der…