Erheblichkeitsschwelle

Die Erheb­lich­keits­schwel­le bezeich­net einen bestimm­ten Wert oder eine bestimm­te Gren­ze, ab der ein Ereig­nis oder eine Hand­lung als erheb­lich oder rele­vant betrach­tet wird. Sie dient als Maß­stab, um zu ent­schei­den, ob eine bestimm­te Infor­ma­ti­on oder ein bestimm­tes Ereig­nis berück­sich­tigt wer­den muss oder nicht. Die Fest­le­gung der Erheb­lich­keits­schwel­le kann je nach Kon­text und Anwen­dungs­be­reich unter­schied­lich sein.

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    EuGH-Urteil: Auch Baga­tell­schä­den sind durch Ver­let­zung der DSGVO erstat­tungs­fä­hig

    Der Euro­päi­sche Gerichts­hof hat in sei­nem Urteil vom 4. Mai 2023 (Az: C‑300/21) klar­ge­stellt, dass der Scha­dens­er­satz­an­spruch nach Arti­kel 82 der Daten­schutz­grund­ver­ord­nung (DSGVO) kei­ne Erheb­lich­keit des Scha­dens erfor­dert. Dies bedeu­tet, dass auch Baga­tell­schä­den durch eine Ver­let­zung der DSGVO erstat­tungs­fä­hig sind. Die Ent­schei­dung des EuGH hat jedoch die Kri­te­ri­en für die Scha­dens­be­mes­sung in die Hän­de der…