EU-Taxonomie

Die EU-Taxo­no­mie ist ein Klas­si­fi­ka­ti­ons­sys­tem der Euro­päi­schen Uni­on, das wirt­schaft­li­che Akti­vi­tä­ten danach bewer­tet, ob sie als öko­lo­gisch nach­hal­tig gel­ten. Ziel ist es, Inves­ti­tio­nen in umwelt­freund­li­che Tech­no­lo­gien zu len­ken und Green­wa­shing zu ver­hin­dern. Die Taxo­no­mie defi­niert sechs Umwelt­zie­le, dar­un­ter Kli­ma­schutz, Anpas­sung an den Kli­ma­wan­del und Schutz der Bio­di­ver­si­tät, und legt tech­ni­sche Bewer­tungs­kri­te­ri­en fest, die Unter­neh­men erfül­len müs­sen, um als nach­hal­tig ein­ge­stuft zu wer­den. Seit 2022 sind gro­ße Unter­neh­men ver­pflich­tet, ihre wirt­schaft­li­chen Akti­vi­tä­ten anhand der EU-Taxo­no­mie offen­zu­le­gen, um Trans­pa­renz und Ver­gleich­bar­keit in der Nach­hal­tig­keits­be­richt­erstat­tung zu erhö­hen.