Europäischer Gerichtshof

Ein Betriebs­rat ist ein von den Arbeit­neh­mern eines Betrie­bes gewähl­tes Gre­mi­um, das deren Inter­es­sen gegen­über der Unter­neh­mens­lei­tung ver­tritt. Die gesetz­li­che Grund­la­ge hier­für bil­det in Deutsch­land das Betriebs­ver­fas­sungs­ge­setz, wel­ches dem Rat umfas­sen­de Informations‑, Mit­wir­kungs- und Mit­be­stim­mungs­rech­te ein­räumt. Zu sei­nen Auf­ga­ben gehört es, über die Ein­hal­tung von Geset­zen zu wachen und bei The­men wie Arbeits­zei­ten, Urlaubs­re­ge­lun­gen oder Kün­di­gun­gen mit­zu­wir­ken. Ziel ist es, durch eine ver­trau­ens­vol­le Zusam­men­ar­beit mit dem Arbeit­ge­ber die Belan­ge der Beleg­schaft und des Unter­neh­mens in Ein­klang zu brin­gen.