Europäischer Gerichtshof

Der Euro­päi­sche Gerichts­hof (EuGH) ist das höchs­te Gericht der Euro­päi­schen Uni­on (EU). Er hat die Auf­ga­be, das EU-Recht aus­zu­le­gen und sicher­zu­stel­len, dass es von den Mit­glied­staa­ten kor­rekt ange­wen­det wird. Der EuGH besteht aus Rich­tern und Gene­ral­an­wäl­ten, die unab­hän­gig und neu­tral agie­ren. Sei­ne Ent­schei­dun­gen sind für alle EU-Mit­glied­staa­ten bin­dend.