Gemeinsamer Jahresbetrag

Ein gemein­sa­mer Jah­res­be­trag beschreibt eine zusam­men­ge­fass­te finan­zi­el­le Leis­tung, die für meh­re­re ver­wand­te Zwe­cke fle­xi­bel genutzt wer­den kann. Anstatt getrenn­te Bud­gets oder Anspruchs­hö­hen für ein­zel­ne Leis­tun­gen fest­zu­le­gen, wird ein Gesamt­be­trag pro Jahr zur Ver­fü­gung gestellt, den die Anspruchs­be­rech­tig­ten je nach Bedarf auf­tei­len kön­nen. Ziel die­ses Modells ist es, mehr Hand­lungs­spiel­raum zu schaf­fen und die indi­vi­du­el­le Lebens­si­tua­ti­on bes­ser zu berück­sich­ti­gen. Es kommt vor allem dort zum Ein­satz, wo unter­schied­li­che Leis­tun­gen ähn­li­che Zie­le ver­fol­gen.