Grundrechte sind die fundamentalen Rechte und Freiheiten, die jedem Einzelnen durch die Verfassung eines Staates garantiert werden. Im deutschen Grundgesetz sind die Grundrechte im ersten Abschnitt (Artikel 1 bis 19) festgeschrieben.
Grundrechte dienen dem Schutz der individuellen Freiheit und Würde und stellen sicher, dass staatliche Macht nicht willkürlich oder unverhältnismäßig ausgeübt wird. Sie bilden das Fundament einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung und sind wesentliche Elemente der Rechtsstaatlichkeit.
Grundrechte dienen dem Schutz der individuellen Freiheit und Würde und stellen sicher, dass staatliche Macht nicht willkürlich oder unverhältnismäßig ausgeübt wird. Sie bilden das Fundament einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung und sind wesentliche Elemente der Rechtsstaatlichkeit.

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