Hierarchie der Normen

Die Hier­ar­chie der Nor­men beschreibt die ver­ti­ka­le Rang­ord­nung von Rechts­vor­schrif­ten inner­halb eines Staa­tes, die fest­legt, wel­che Rege­lung im Fal­le eines Kon­flikts Vor­rang hat. Nach dem Grund­satz „Lex supe­ri­or dero­gat legi infe­rio­ri“ setzt sich dabei das höher­ran­gi­ge Recht stets gegen das nie­der­ran­gi­ge Recht durch. In Deutsch­land bil­det das Grund­ge­setz die Spit­ze die­ser Pyra­mi­de, gefolgt von for­mel­len Geset­zen sowie unter­ge­ord­ne­ten Rechts­ver­ord­nun­gen und Sat­zun­gen. Die­ses Sys­tem sichert die Ein­heit­lich­keit der Rechts­ord­nung und gewähr­leis­tet, dass jede unter­ge­ord­ne­te Norm mit den über­ge­ord­ne­ten Ver­fas­sungs­prin­zi­pi­en im Ein­klang steht.


  • Normenpyramide im Arbeitsrecht

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    Normenpyramide im Arbeitsrecht

    Die Nor­men­py­ra­mi­de im Arbeits­recht ist ein ent­schei­den­des Modell, das die Hier­ar­chie der Rechts­quel­len inner­halb des deut­schen Arbeits­rechts struk­tu­riert. Sie ver­an­schau­licht, wie ver­schie­de­ne Rechts­nor­men zuein­an­der in Bezie­hung ste­hen und wel­che Nor­men in einem Rechts­kon­flikt Vor­rang haben. Für Arbeit­ge­ber und Arbeit­neh­mer ist das Ver­ständ­nis die­ser Hier­ar­chie von gro­ßer Bedeu­tung, da sie somit die gel­ten­den Vor­schrif­ten und deren…