Das Recht auf Schulung bezeichnet den gesetzlichen Anspruch von Arbeitnehmervertretern, insbesondere Betriebsratsmitgliedern, an Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen, die für die ordnungsgemäße Erfüllung ihrer Aufgaben notwendig sind. In Deutschland ist dieser Anspruch primär in § 37 Abs. 6 und 7 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) verankert und verpflichtet den Arbeitgeber zur Kostenübernahme sowie zur Freistellung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts. Der Umfang umfasst dabei sowohl erforderliche Grundkenntnisse im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht als auch spezifisches Fachwissen für aktuelle betriebliche Themen. Ziel dieses Rechts ist es, eine sachkundige und professionelle Interessenvertretung auf Augenhöhe mit der Geschäftsführung zu gewährleisten.

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Der Weg der künstlichen Intelligenz (KI) von den Laboren der Forschung in unseren täglichen Gebrauch hat eine entscheidende Kreuzung erreicht: die Regulierung durch den EU AI Act. Dieses Gesetz, das erste seiner Art, soll die Grenzen und Möglichkeiten von KI in Europa neu definieren, indem es Sicherheit, Transparenz und ethische Standards in den Vordergrund stellt.…

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Die technologische Singularität ist ein Begriff, der in der Wissenschaft und in der Populärkultur gleichermaßen Faszination und Kontroverse hervorruft. Es handelt sich dabei um einen hypothetischen Zeitpunkt in der Zukunft, an dem künstliche Intelligenz (KI) die menschliche Intelligenz übertrifft und in der Lage ist, sich selbst zu verbessern oder zu reproduzieren. Dieser Punkt wird als…