Klimaseniorinnen

Der Begriff „Kli­ma­se­nio­rin­nen“ bezeich­net pri­mär den Schwei­zer Ver­ein „Kli­ma­Se­nio­rin­nen Schweiz“, eine Grup­pie­rung älte­rer Frau­en, die sich juris­tisch für einen ver­stärk­ten staat­li­chen Kli­ma­schutz ein­setzt. Die Mit­glie­der argu­men­tie­ren, dass sie auf­grund ihres Alters durch die zuneh­men­den Hit­ze­wel­len infol­ge des Kli­ma­wan­dels beson­ders gesund­heit­lich gefähr­det sind und dies ihre Men­schen­rech­te ver­letzt. Im April 2024 erlang­ten sie inter­na­tio­na­le Bedeu­tung, als der Euro­päi­sche Gerichts­hof für Men­schen­rech­te (EGMR) ihrer Kla­ge gegen die Schweiz statt­gab. Die­ses his­to­ri­sche Urteil ver­pflich­tet Staa­ten nun deut­li­cher dazu, wirk­sa­me Maß­nah­men gegen die Erd­er­wär­mung zu ergrei­fen, um die Grund­rech­te ihrer Bür­ger zu wah­ren.


  • Der Kampf der Klimaseniorinnen: Ein bahnbrechender Rechtsfall für die Klimagerechtigkeit in Europa

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    Der Kampf der Klimaseniorinnen: Ein bahnbrechender Rechtsfall für die Klimagerechtigkeit in Europa

    Eine Grup­pe älte­rer Frau­en, die Kli­ma­se­nio­rin­nen, hat in einem bei­spiel­lo­sen Rechts­fall vor dem Euro­päi­schen Gerichts­hof für Men­schen­rech­te (EGMR) einen signi­fi­kan­ten Sieg errun­gen. Ihre Kla­ge führ­te zu einem Urteil, das die Schweiz für ihre unzu­rei­chen­den Maß­nah­men gegen den Kli­ma­wan­del ver­ant­wort­lich macht und die Men­schen­rech­te, ins­be­son­de­re das Recht auf Pri­vat- und Fami­li­en­le­ben, als ver­letzt ansieht. Die­ser Fall…