Konzernbetriebsrat
Der Konzernbetriebsrat ist ein Gremium, das die Interessen der Arbeitnehmer in einem Konzern mit mehreren Unternehmen vertritt. Er setzt sich aus Vertretern der Gesamtbetriebsräte oder Betriebsräte der einzelnen Konzerngesellschaften zusammen und übernimmt Aufgaben, die über die Zuständigkeit eines einzelnen Unternehmens hinausgehen. Seine Rechte und Pflichten sind im Betriebsverfassungsgesetz geregelt, insbesondere wenn konzernweite Entscheidungen getroffen werden. Der Konzernbetriebsrat dient der Koordination und Mitbestimmung auf Konzernebene und kann Verhandlungen mit der Konzernleitung führen.