Konzernbetriebsrat

Der Kon­zern­be­triebs­rat ist ein Gre­mi­um, das die Inter­es­sen der Arbeit­neh­mer in einem Kon­zern mit meh­re­ren Unter­neh­men ver­tritt. Er setzt sich aus Ver­tre­tern der Gesamt­be­triebs­rä­te oder Betriebs­rä­te der ein­zel­nen Kon­zern­ge­sell­schaf­ten zusam­men und über­nimmt Auf­ga­ben, die über die Zustän­dig­keit eines ein­zel­nen Unter­neh­mens hin­aus­ge­hen. Sei­ne Rech­te und Pflich­ten sind im Betriebs­ver­fas­sungs­ge­setz gere­gelt, ins­be­son­de­re wenn kon­zern­wei­te Ent­schei­dun­gen getrof­fen wer­den. Der Kon­zern­be­triebs­rat dient der Koor­di­na­ti­on und Mit­be­stim­mung auf Kon­zern­ebe­ne und kann Ver­hand­lun­gen mit der Kon­zern­lei­tung füh­ren.