Krankenhausreform

Kran­ken­haus­re­form bezeich­net Maß­nah­men und Stra­te­gien zur Anpas­sung und Umstruk­tu­rie­rung von Kran­ken­häu­sern und Ver­sor­gungs­struk­tu­ren. Ziel ist es, die Effi­zi­enz, Qua­li­tät und Wirt­schaft­lich­keit der Gesund­heits­ver­sor­gung zu stei­gern. Refor­men umfas­sen unter ande­rem die Zusam­men­le­gung von Stand­or­ten, Opti­mie­rung von Pro­zess­ab­läu­fen und Anpas­sung der Finan­zie­rungs­sys­te­me. Eine erfolg­rei­che Kran­ken­haus­re­form berück­sich­tigt den Bedarf der Pati­en­ten sowie die Arbeits­be­din­gun­gen des medi­zi­ni­schen Per­so­nals.