Kurzzeitpflege
Kurzzeitpflege ist eine vorübergehende stationäre Pflegeform für Menschen, die kurzfristig pflegebedürftig sind oder deren Angehörige zeitweise entlastet werden müssen – etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei Urlaub der Pflegeperson. Sie erfolgt in zugelassenen Pflegeeinrichtungen und kann bis zu acht Wochen pro Jahr in Anspruch genommen werden. Ab Juli 2025 gilt dabei ein gemeinsamer Jahresbetrag für Kurzzeit- und Verhinderungspflege, der flexibler genutzt werden kann. Die Kurzzeitpflege hilft somit, Versorgungslücken zu schließen und pflegende Angehörige zu unterstützen.