Kurzzeitpflege

Kurz­zeit­pfle­ge ist eine vor­über­ge­hen­de sta­tio­nä­re Pfle­ge­form für Men­schen, die kurz­fris­tig pfle­ge­be­dürf­tig sind oder deren Ange­hö­ri­ge zeit­wei­se ent­las­tet wer­den müs­sen – etwa nach einem Kran­ken­haus­auf­ent­halt oder bei Urlaub der Pfle­ge­per­son. Sie erfolgt in zuge­las­se­nen Pfle­ge­ein­rich­tun­gen und kann bis zu acht Wochen pro Jahr in Anspruch genom­men wer­den. Ab Juli 2025 gilt dabei ein gemein­sa­mer Jah­res­be­trag für Kurz­zeit- und Ver­hin­de­rungs­pfle­ge, der fle­xi­bler genutzt wer­den kann. Die Kurz­zeit­pfle­ge hilft somit, Ver­sor­gungs­lü­cken zu schlie­ßen und pfle­gen­de Ange­hö­ri­ge zu unter­stüt­zen.