Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist ein deutsches Gesetz, das Unternehmen verpflichtet, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten entlang ihrer gesamten Lieferkette zu erfüllen. Es zielt darauf ab, Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Umweltzerstörung und andere Menschenrechtsverletzungen in globalen Lieferketten zu verhindern. Unternehmen müssen Risiken identifizieren, Maßnahmen zur Vermeidung ergreifen und transparente Berichts- und Beschwerdemechanismen einführen. Das Gesetz gilt seit 2023 für Unternehmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten und seit 2024 für solche mit mindestens 1.000 Beschäftigten. Verstöße können zu Bußgeldern und dem Ausschluss von öffentlichen Aufträgen führen.