Mitarbeiterprivatsphäre

Mit­ar­bei­ter­pri­vat­sphä­re bezieht sich auf das Recht der Ange­stell­ten auf Schutz ihrer per­sön­li­chen und sen­si­blen Infor­ma­tio­nen sowie auf die Wah­rung ihrer Pri­vat­sphä­re am Arbeits­platz. Dies umfasst den Schutz per­sön­li­cher Daten, den Schutz vor unan­ge­mes­se­ner Über­wa­chung oder Beob­ach­tung und das Recht, in bestimm­ten Situa­tio­nen und Berei­chen, wie Umklei­de­ka­bi­nen, Toi­let­ten oder Pau­sen­räu­men, nicht über­wacht zu wer­den. Die Mit­ar­bei­ter­pri­vat­sphä­re ist durch ver­schie­de­ne Geset­ze und Ver­ord­nun­gen gere­gelt, die dar­auf abzie­len, das Gleich­ge­wicht zwi­schen den betrieb­li­chen Anfor­de­run­gen des Arbeit­ge­bers und den per­sön­li­chen Rech­ten der Arbeit­neh­mer zu wah­ren.