Mitarbeiterprivatsphäre
Mitarbeiterprivatsphäre bezieht sich auf das Recht der Angestellten auf Schutz ihrer persönlichen und sensiblen Informationen sowie auf die Wahrung ihrer Privatsphäre am Arbeitsplatz. Dies umfasst den Schutz persönlicher Daten, den Schutz vor unangemessener Überwachung oder Beobachtung und das Recht, in bestimmten Situationen und Bereichen, wie Umkleidekabinen, Toiletten oder Pausenräumen, nicht überwacht zu werden. Die Mitarbeiterprivatsphäre ist durch verschiedene Gesetze und Verordnungen geregelt, die darauf abzielen, das Gleichgewicht zwischen den betrieblichen Anforderungen des Arbeitgebers und den persönlichen Rechten der Arbeitnehmer zu wahren.