Öffentliche Auftragsvergabe

Die öffent­li­che Auf­trags­ver­ga­be bezeich­net den Pro­zess, bei dem staat­li­che oder öffent­li­che Ein­rich­tun­gen Auf­trä­ge an Unter­neh­men ver­ge­ben, um Waren, Dienst­leis­tun­gen oder Bau­leis­tun­gen zu beschaf­fen. Ziel ist es, Trans­pa­renz, Gleich­be­hand­lung und einen fai­ren Wett­be­werb sicher­zu­stel­len. Dabei gel­ten recht­li­che Vor­ga­ben, wie das Ver­ga­be­recht, um Kor­rup­ti­on zu ver­hin­dern und die wirt­schaft­li­che Ver­wen­dung öffent­li­cher Mit­tel zu gewähr­leis­ten. Nach­hal­tig­keits­aspek­te spie­len zuneh­mend eine Rol­le, um sozia­le und öko­lo­gi­sche Kri­te­ri­en in die Ver­ga­be ein­zu­be­zie­hen.