Pariser Abkommen

Das Pari­ser Abkom­men, das im Dezem­ber 2015 auf der UN-Kli­ma­kon­fe­renz in Paris ver­ab­schie­det wur­de, ist ein inter­na­tio­na­les Abkom­men zur Bekämp­fung des Kli­ma­wan­dels. Ziel ist es, die Erd­er­wär­mung auf deut­lich unter 2 °C über dem vor­in­dus­tri­el­len Niveau zu begren­zen und die Anstren­gun­gen zu unter­neh­men, die Tem­pe­ra­tur­er­hö­hung auf 1,5 °C zu beschrän­ken. Die Ver­trags­staa­ten ver­pflich­ten sich, natio­na­le Kli­ma­zie­le (NDCs) fest­zu­le­gen und regel­mä­ßig zu aktua­li­sie­ren, um die glo­ba­len Emis­sio­nen zu redu­zie­ren. Das Abkom­men för­dert auch die inter­na­tio­na­le Zusam­men­ar­beit und Unter­stüt­zung für Ent­wick­lungs­län­der im Hin­blick auf Kli­ma­schutz­maß­nah­men.