Pflege von Angehörigen

Die Pfle­ge von Ange­hö­ri­gen bezieht sich auf die Unter­stüt­zung und Betreu­ung von Fami­li­en­mit­glie­dern, die auf­grund von Krank­heit, Behin­de­rung oder Alter auf Hil­fe ange­wie­sen sind. Dabei umfasst die Pfle­ge ver­schie­de­ne Auf­ga­ben wie die Kör­per­pfle­ge, die Medi­ka­men­ten­ga­be, die haus­wirt­schaft­li­che Ver­sor­gung und die emo­tio­na­le Unter­stüt­zung. Ziel ist es, den Ange­hö­ri­gen ein wür­de­vol­les und mög­lichst selbst­be­stimm­tes Leben in ihrer ver­trau­ten Umge­bung zu ermög­li­chen.