Pflegegesetz
Das Pflegegesetz ist der gesetzliche Rahmen für die Pflegeversicherung in Deutschland. Es regelt, welche Leistungen pflegebedürftige Menschen erhalten, wie Pflegebedürftigkeit festgestellt wird und wer Anspruch auf Unterstützung hat – etwa durch ambulante, stationäre oder häusliche Pflege. Das Gesetz soll die soziale Absicherung bei Pflegebedürftigkeit gewährleisten und Angehörige entlasten. Es wird regelmäßig angepasst, zuletzt etwa zum 1. Juli 2025 mit Änderungen wie dem gemeinsamen Jahresbetrag für Kurzzeit- und Verhinderungspflege.