Privatwirtschaft

Die Pri­vat­wirt­schaft umfasst alle Unter­neh­men und Orga­ni­sa­tio­nen, die in pri­va­tem Besitz sind und mit dem Ziel ope­rie­ren, Gewin­ne zu erzie­len. Sie steht im Gegen­satz zum öffent­li­chen Sek­tor, der staat­lich oder kom­mu­nal ver­wal­tet wird und pri­mär dem Gemein­wohl dient. In der Pri­vat­wirt­schaft sind die Markt­me­cha­nis­men von Ange­bot und Nach­fra­ge die trei­ben­den Kräf­te, die die Pro­duk­ti­on, den Ver­trieb und den Preis von Gütern und Dienst­leis­tun­gen bestim­men. Arbeit­neh­mer in der Pri­vat­wirt­schaft sind in der Regel Ange­stell­te, die unter dem all­ge­mei­nen Arbeits­recht ste­hen, und sie wer­den oft durch Gewerk­schaf­ten oder Betriebs­rä­te ver­tre­ten.

  • Die Drei Säulen der Arbeitnehmervertretung: Gewerkschaften, Betriebsräte und Personalräte

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    Die Drei Säulen der Arbeitnehmervertretung: Gewerkschaften, Betriebsräte und Personalräte

    In der moder­nen Arbeits­welt spie­len Arbeit­neh­mer­ver­tre­tun­gen eine ent­schei­den­de Rol­le. Sie sind das Bin­de­glied zwi­schen Arbeit­ge­bern und Arbeit­neh­mern und tra­gen maß­geb­lich zur Gestal­tung fai­rer und gerech­ter Arbeits­be­din­gun­gen bei. Doch wer ver­tritt eigent­lich die Inter­es­sen der Arbeit­neh­mer? In Deutsch­land gibt es dafür drei wesent­li­che Säu­len: Gewerk­schaf­ten, Betriebs­rä­te und Per­so­nal­rä­te. Obwohl alle drei Orga­ni­sa­tio­nen das gemein­sa­me Ziel ver­fol­gen,…