Privatwirtschaft

Die Pri­vat­wirt­schaft umfasst alle Unter­neh­men und Orga­ni­sa­tio­nen, die in pri­va­tem Besitz sind und mit dem Ziel ope­rie­ren, Gewin­ne zu erzie­len. Sie steht im Gegen­satz zum öffent­li­chen Sek­tor, der staat­lich oder kom­mu­nal ver­wal­tet wird und pri­mär dem Gemein­wohl dient. In der Pri­vat­wirt­schaft sind die Markt­me­cha­nis­men von Ange­bot und Nach­fra­ge die trei­ben­den Kräf­te, die die Pro­duk­ti­on, den Ver­trieb und den Preis von Gütern und Dienst­leis­tun­gen bestim­men. Arbeit­neh­mer in der Pri­vat­wirt­schaft sind in der Regel Ange­stell­te, die unter dem all­ge­mei­nen Arbeits­recht ste­hen, und sie wer­den oft durch Gewerk­schaf­ten oder Betriebs­rä­te ver­tre­ten.