Qualitätsziele

Der Begriff „Arbeit 4.0“ beschreibt die tief­grei­fen­de Trans­for­ma­ti­on der Arbeits­welt durch die fort­schrei­ten­de Digi­ta­li­sie­rung und Ver­net­zung. Im Gegen­satz zur rein tech­no­lo­gi­schen „Indus­trie 4.0“ ste­hen hier die sozia­len und orga­ni­sa­to­ri­schen Ver­än­de­run­gen im Fokus, wie etwa orts- und zeit­fle­xi­bles Arbei­ten (Home­of­fice) oder neue For­men der Team­ar­beit. Zen­tra­le Ele­men­te sind dabei der Ein­satz von Künst­li­cher Intel­li­genz, digi­ta­le Platt­for­men sowie die Not­wen­dig­keit des lebens­lan­gen Ler­nens. Ziel ist es, eine Arbeits­welt zu gestal­ten, die wirt­schaft­li­che Effi­zi­enz mit den Bedürf­nis­sen der Beschäf­tig­ten nach mehr Fle­xi­bi­li­tät und Selbst­be­stim­mung in Ein­klang bringt.


  • Betriebsrat und Qualitätsmanagement: Eine notwendige Symbiose

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    Betriebsrat und Qualitätsmanagement: Eine notwendige Symbiose

    In der moder­nen Arbeits­welt ist Qua­li­täts­ma­nage­ment (QM) nicht mehr nur eine Opti­on, son­dern eine essen­zi­el­le Kom­po­nen­te für den Erfolg eines Unter­neh­mens. Es geht weit über die blo­ße Siche­rung der Pro­dukt- oder Dienst­leis­tungs­qua­li­tät hin­aus und berührt direkt die Arbeits­pro­zes­se und ‑bedin­gun­gen. Hier­bei spielt der Betriebs­rat eine Schlüs­sel­rol­le. Trotz der feh­len­den expli­zi­ten Vor­ga­ben in Nor­men wie der…