Rechtsgutachten

Ein Rechts­gut­ach­ten ist eine schrift­li­che Stel­lung­nah­me eines Juris­ten zu einer recht­li­chen Fra­ge­stel­lung. Es dient dazu, kom­ple­xe Sach­ver­hal­te zu ana­ly­sie­ren und recht­li­che Lösungs­an­sät­ze zu erar­bei­ten. Ein Rechts­gut­ach­ten basiert auf einer gründ­li­chen Recher­che der rele­van­ten Rechts­quel­len und beinhal­tet eine fun­dier­te recht­li­che Argu­men­ta­ti­on. Es wird häu­fig von Anwäl­ten, Rich­tern oder ande­ren juris­ti­schen Exper­ten ange­fer­tigt und kann sowohl in gericht­li­chen Ver­fah­ren als auch in außer­ge­richt­li­chen Ange­le­gen­hei­ten ver­wen­det wer­den.