Schadensersatz

Betrieb­li­ches Gesund­heits­ma­nage­ment (BGM) ist die sys­te­ma­ti­sche Pla­nung und Steue­rung von Struk­tu­ren und Pro­zes­sen, um die Gesund­heit sowie Leis­tungs­fä­hig­keit der Mit­ar­bei­ter am Arbeits­platz zu erhal­ten und zu för­dern. Dabei wer­den sowohl das indi­vi­du­el­le Ver­hal­ten der Beschäf­tig­ten als auch die Rah­men­be­din­gun­gen der Arbeits­or­ga­ni­sa­ti­on und Füh­rungs­kul­tur gezielt opti­miert. Ziel des BGM ist es, Belas­tun­gen zu sen­ken, das Wohl­be­fin­den der Beleg­schaft zu stei­gern und dadurch lang­fris­tig den wirt­schaft­li­chen Erfolg des Unter­neh­mens zu sichern.


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    EuGH-Urteil: Auch Bagatellschäden sind durch Verletzung der DSGVO erstattungsfähig

    Der Euro­päi­sche Gerichts­hof hat in sei­nem Urteil vom 4. Mai 2023 (Az: C‑300/21) klar­ge­stellt, dass der Scha­dens­er­satz­an­spruch nach Arti­kel 82 der Daten­schutz­grund­ver­ord­nung (DSGVO) kei­ne Erheb­lich­keit des Scha­dens erfor­dert. Dies bedeu­tet, dass auch Baga­tell­schä­den durch eine Ver­let­zung der DSGVO erstat­tungs­fä­hig sind. Die Ent­schei­dung des EuGH hat jedoch die Kri­te­ri­en für die Scha­dens­be­mes­sung in die Hän­de der…