Schulungsanspruch

Schu­lungs­an­spruch beschreibt das Recht auf Wei­ter­bil­dung oder Qua­li­fi­zie­rung, um not­wen­di­ge Kennt­nis­se und Fähig­kei­ten zu erwer­ben, die für bestimm­te Auf­ga­ben erfor­der­lich sind. Die­ses Recht kann in ver­schie­de­nen Kon­tex­ten gel­ten, sei es für Betriebs­rats­mit­glie­der, Arbeit­neh­mer oder in ande­ren beruf­li­chen Berei­chen. Ziel ist es, die Kom­pe­tenz der Teil­neh­men­den zu stär­ken und sie in die Lage zu ver­set­zen, ihre Auf­ga­ben effek­tiv zu erfül­len.