Sozialplan

Ein Sozi­al­plan ist eine Ver­ein­ba­rung zwi­schen einem Arbeit­ge­ber und den Arbeit­neh­mer­ver­tre­tern, die im Rah­men von Betriebs­än­de­run­gen oder Mas­sen­ent­las­sun­gen getrof­fen wird. Er regelt die sozia­len Fol­gen sol­cher Maß­nah­men und soll den betrof­fe­nen Arbeit­neh­mern eine ange­mes­se­ne Unter­stüt­zung bie­ten. Der Sozi­al­plan kann bei­spiels­wei­se Rege­lun­gen zu Abfin­dun­gen, Wei­ter­bil­dungs­maß­nah­men oder der Ver­mitt­lung in neue Arbeits­plät­ze ent­hal­ten.