Tarifautonomie
Tarifautonomie bezeichnet das Recht von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften, eigenständig und ohne staatliche Einmischung Tarifverträge über Arbeitsbedingungen und Löhne auszuhandeln. Sie ist ein Kernprinzip der sozialen Marktwirtschaft in Deutschland und durch das Grundgesetz geschützt. Tarifautonomie ermöglicht flexible, branchenspezifische Lösungen und trägt zur Stabilität des Arbeitsmarktes bei. Ihre Wirksamkeit hängt allerdings stark davon ab, wie viele Beschäftigte durch Tarifverträge tatsächlich erreicht werden.