Tarifautonomie

Tarif­au­to­no­mie bezeich­net das Recht von Arbeit­ge­ber­ver­bän­den und Gewerk­schaf­ten, eigen­stän­dig und ohne staat­li­che Ein­mi­schung Tarif­ver­trä­ge über Arbeits­be­din­gun­gen und Löh­ne aus­zu­han­deln. Sie ist ein Kern­prin­zip der sozia­len Markt­wirt­schaft in Deutsch­land und durch das Grund­ge­setz geschützt. Tarif­au­to­no­mie ermög­licht fle­xi­ble, bran­chen­spe­zi­fi­sche Lösun­gen und trägt zur Sta­bi­li­tät des Arbeits­mark­tes bei. Ihre Wirk­sam­keit hängt aller­dings stark davon ab, wie vie­le Beschäf­tig­te durch Tarif­ver­trä­ge tat­säch­lich erreicht wer­den.