Überstunden

Über­stun­den sind Arbeits­stun­den, die über die regu­lä­re, im Arbeits­ver­trag oder durch gesetz­li­che Vor­ga­ben fest­ge­leg­te Arbeits­zeit hin­aus­ge­hen. Sie müs­sen in der Regel vom Arbeit­ge­ber ange­ord­net oder zumin­dest geneh­migt wer­den und sind oft Gegen­stand von Ver­gü­tungs- oder Frei­zeit­aus­gleichs­re­ge­lun­gen. In vie­len Län­dern, ein­schließ­lich Deutsch­land, sind Über­stun­den durch das Arbeits­zeit­ge­setz und/oder Tarif­ver­trä­ge gere­gelt, um den Gesund­heits­schutz der Arbeit­neh­mer zu gewähr­leis­ten. Die genaue Hand­ha­bung von Über­stun­den, ein­schließ­lich ihrer Ver­gü­tung und der zuläs­si­gen Höchst­gren­zen, kann je nach Land, Bran­che und indi­vi­du­el­ler Ver­ein­ba­rung vari­ie­ren. Sie sind ein fle­xi­bles Instru­ment zur Bewäl­ti­gung von Arbeits­spit­zen, soll­ten jedoch nicht zur Regel wer­den, um die Work-Life-Balan­ce und Gesund­heit der Arbeit­neh­mer nicht zu gefähr­den.