UN-Behindertenrechtskonvention

Die UN-Behin­der­ten­rechts­kon­ven­ti­on (UN-BRK) ist ein inter­na­tio­na­les Men­schen­rechts­ab­kom­men, das die Rech­te von Men­schen mit Behin­de­run­gen stärkt und ihre gleich­be­rech­tig­te Teil­ha­be an allen gesell­schaft­li­chen Berei­chen sicher­stellt. Sie wur­de 2006 von den Ver­ein­ten Natio­nen ver­ab­schie­det und 2009 von Deutsch­land rati­fi­ziert, wodurch sie ver­bind­lich in natio­na­les Recht über­führt wur­de. Die Kon­ven­ti­on ver­pflich­tet Staa­ten dazu, Bar­rie­ren abzu­bau­en, Dis­kri­mi­nie­rung zu ver­hin­dern und Maß­nah­men zur Inklu­si­on in Berei­chen wie Bil­dung, Arbeit und Gesund­heits­ver­sor­gung umzu­set­zen. Ihre Umset­zung wird regel­mä­ßig durch den UN-Fach­aus­schuss für die Rech­te von Men­schen mit Behin­de­run­gen über­prüft.