Verhinderungspflege
Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die einspringt, wenn eine private Pflegeperson – meist Angehörige – vorübergehend ausfällt, etwa wegen Urlaub, Krankheit oder Erschöpfung. In dieser Zeit übernimmt eine Ersatzkraft die Pflege zu Hause, um die Versorgung sicherzustellen. Anspruch darauf haben pflegebedürftige Personen ab Pflegegrad 2, wenn sie zuvor mindestens sechs Monate zu Hause gepflegt wurden. Ab Juli 2025 wird die Verhinderungspflege gemeinsam mit der Kurzzeitpflege in einem flexiblen Jahresbudget zusammengefasst.