Videoüberwachung

Video­über­wa­chung bezeich­net den Ein­satz von Video­ka­me­ras zur Beob­ach­tung, Auf­zeich­nung und Über­wa­chung von Berei­chen oder Per­so­nen. Dies kann aus ver­schie­de­nen Grün­den erfol­gen, ein­schließ­lich Sicher­heit, Dieb­stahl­schutz, Über­wa­chung der Ein­hal­tung von Vor­schrif­ten oder zur Ver­bes­se­rung der Betriebs­ef­fi­zi­enz. Im Kon­text des Arbeits­plat­zes wird Video­über­wa­chung oft ein­ge­setzt, um die Sicher­heit von Mit­ar­bei­tern und Besu­chern zu gewähr­leis­ten, Eigen­tum zu schüt­zen und spe­zi­fi­sche Akti­vi­tä­ten zu über­wa­chen. Die Imple­men­tie­rung und Nut­zung von Video­über­wa­chungs­sys­te­men unter­liegt recht­li­chen Vor­ga­ben, die den Daten­schutz und die Pri­vat­sphä­re der über­wach­ten Per­so­nen berück­sich­ti­gen müs­sen.

  • Video­über­wa­chung am Arbeits­platz: Was ist erlaubt und was nicht?

    /

    Video­über­wa­chung am Arbeits­platz: Was ist erlaubt und was nicht?

    Die Fra­ge nach der Zuläs­sig­keit von Video­über­wa­chung am Arbeits­platz ist mehr als nur ein recht­li­ches Dilem­ma; sie berührt tief­ge­hend die Balan­ce zwi­schen Sicher­heits­be­dürf­nis­sen und Per­sön­lich­keits­rech­ten. Arbeit­ge­ber sehen sich mit dem Anspruch kon­fron­tiert, Eigen­tum und Mit­ar­bei­ter zu schüt­zen, wäh­rend Arbeit­neh­mer ein Recht auf Pri­vat­sphä­re und Schutz ihrer Daten haben. Das Bun­des­da­ten­schutz­ge­setz (BDSG) bie­tet einen recht­li­chen Rah­men,…