Wiedervereinigung

Die Wie­der­ver­ei­ni­gung bezieht sich auf den Pro­zess, bei dem zwei getrenn­te Tei­le oder Grup­pen wie­der zusam­men­ge­führt wer­den. In der Geschich­te wird der Begriff oft im Zusam­men­hang mit der Wie­der­ver­ei­ni­gung Deutsch­lands nach dem Fall der Ber­li­ner Mau­er im Jahr 1989 ver­wen­det. Die­ser his­to­ri­sche Pro­zess führ­te zur Ver­ei­ni­gung der ehe­mals getrenn­ten Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land und Deut­schen Demo­kra­ti­schen Repu­blik. Die Wie­der­ver­ei­ni­gung kann auch auf per­sön­li­cher Ebe­ne statt­fin­den, wenn zum Bei­spiel eine Fami­lie oder Freun­de, die getrennt waren, wie­der zusam­men­kom­men.