Praxisleitfaden zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung nach BetrVG und WO.
Einleitung
Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) ist das betriebliche Mitbestimmungsorgan für jugendliche Arbeitnehmer und Auszubildende. Die regelmäßigen JAV-Wahlen finden alle zwei Jahre statt – im Zeitraum vom 1. Oktober bis 30. November 2026 steht die nächste bundesweite Wahlperiode an.
Dieser Leitfaden führt Wahlvorstände rechtssicher durch das Wahlverfahren – von der Erstellung des Wählerverzeichnisses über das Erlassen des Wahlausschreibens bis hin zur Konstituierung der neuen JAV.
Rechtliche Grundlagen
Die Errichtung und Wahl der JAV richten sich nach den §§ 60 ff. Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) sowie der entsprechenden Wahlordnung (WO).
Wer ist wahlberechtigt (aktives Wahlrecht)?
Gemäß § 60 Abs. 1 BetrVG sind wahlberechtigt:
- Allgemeine Arbeitnehmer des Betriebs, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (jugendliche Arbeitnehmer).
- Allgemeine Auszubildenden, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
- Leiharbeitnehmer, sofern sie die Altersgrenzen erfüllen und länger als drei Monate im Betrieb eingesetzt werden (§ 14 Abs. 2 AÜG).
Wer darf kandidieren (passives Wahlrecht)?
Gemäß § 61 Abs. 1 BetrVG wählbar sind:
- Allgemeine Arbeitnehmer des Betriebs, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Hinweis: Mitglieder des Betriebsrats können nicht gleichzeitig in die JAV gewählt werden (§ 61 Abs. 2 BetrVG). Eine Mindestbetriebszugehörigkeit ist gesetzlich nicht erforderlich.
Der zeitliche Ablauf im Überblick
| Phase | Zeitraum | Wesentliche Aufgaben |
|---|---|---|
| Vorbereitung | Spätestens 8 Wochen vor Wahlende (vereinfacht: 4 Wochen) | Bestellung des Wahlvorstands durch den Betriebsrat, Erstellung der Wählerliste |
| Wahlausschreiben | Spätestens 6 Wochen vor dem 1. Wahltag (vereinfacht: 4 Wochen) | Erlass und Aushang des Wahlausschreibens (Einleitung der Wahl) |
| Wahlhandlung | 1. Oktober – 30. November 2026 | Stimmabgabe (Persönliche Wahl, ggf. Briefwahl) & öffentliche Auszählung |
| Konstituierung | Innerhalb von 1 Woche nach Wahltag | Einberufung der konstituierenden Sitzung durch den Wahlvorstand |
Schritt für Schritt durch das Wahlverfahren
Phase 1: Vorbereitung durch den Wahlvorstand
- Bestellung durch den Betriebsrat: Spätestens 8 Wochen vor Ablauf der Amtszeit der bestehenden JAV bestellt der Betriebsrat einen aus drei Wahlberechtigten bestehenden Wahlvorstand und einen von ihnen als Vorsitzenden (§ 1 WO).
- Erstellung der Wählerliste (§ 2 WO): Der Wahlvorstand stellt die Liste aller wahlberechtigten Personen auf. Trennen Sie präzise zwischen jugendlichen Arbeitnehmern und Auszubildenden unter 25 Jahren.
- Ermittlung des Wahlverfahrens: Je nach Betriebsgröße (Anzahl der wahlberechtigten Personen) kommt das normale Wahlverfahren (ab 101 wahlberechtigten Jugendlichen/Auszubildenden oder bei Listenwahl ab 21) oder das vereinfachte Wahlverfahren (§ 14a BetrVG) zum Tragen.
Phase 2: Wahlausschreiben und Vorschlagslisten
- Erlass des Wahlausschreibens (§ 3 WO): Mit dem Aushang des Wahlausschreibens ist die Wahl offiziell eingeleitet. Es enthält alle wesentlichen Fristen, die Zahl der zu wählenden JAV-Mitglieder sowie den Hinweis auf die Einspruchsfrist gegen die Wählerliste (2 Wochen).
- Einreichung von Wahlvorschlägen: Im normalen Wahlverfahren gilt eine Einreichungsfrist von zwei Wochen nach Erlass des Wahlausschreibens. Im vereinfachten Verfahren sind Vorschläge bis zu einer Woche vor der Wahlversammlung möglich.
Phase 3: Wahlhandlung und Auszählung
- Durchführung der Wahl: Die Stimmabgabe erfolgt persönlich im festgelegten Wahllokal oder im Wege der schriftlichen Stimmabgabe (Briefwahl auf Antrag oder für abwesende Betriebsteile).
- Öffentliche Auszählung: Nach Schluss der Stimmabgabe zählt der Wahlvorstand die Stimmen betriebsöffentlich aus, fertigt eine Wahlniederschrift an und benachrichtigt die Gewählten schriftlich.
Phase 4: Konstituierung der JAV
Der Wahlvorstand beruft die gewählten JAV-Mitglieder innerhalb einer Woche nach dem Wahltag zur konstituierenden Sitzung ein (§ 13 WO). In dieser Sitzung wählt die JAV aus ihrer Mitte den Vorsitz und die stellvertretende Leitung. Damit endet die Aufgabenstellung des Wahlvorstands.
Aufgaben und Mitwirkungsrechte der JAV
Die JAV vertritt die besonderen Belange der jugendlichen und in der Ausbildung befindlichen Beschäftigten. Gemäß § 70 BetrVG gehören dazu insbesondere:
- Antragsrecht: Beantragung von Maßnahmen beim Betriebsrat (z. B. zur Übernahme nach der Ausbildung oder Verbesserung der Ausbildungsqualität).
- Überwachungsaufgabe: Überwachung der Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften und Tarifverträgen zugunsten der Jugendlichen/Auszubildenden.
- Teilnahme an Betriebsratsitzungen (§ 67 BetrVG): Die JAV hat das Recht, zu allen Tagesordnungspunkten, die Jugendliche und Auszubildende betreffen, Vertreter in die Sitzungen des Betriebsrats zu entsenden (mit vollem Stimmrecht bei Beschlüssen, die diese Gruppe überwiegend betreffen).
Typische Fehler und wie Sie sie vermeiden
Fehler 1: Falsche Fristberechnung beim Wahlausschreiben
Risiko: Fehler bei Fristen können zur Wahlanfechtung (§ 19 BetrVG) führen.
Lösung: Fristen exakt nach den Vorgaben der Wahlordnung berechnen und Samstage, Sonn- und Feiertage bei Fristabläufen rechtlich korrekt berücksichtigen.
Fehler 2: Mangelhafte Wählerliste
Risiko: Nicht erfasste Wahlberechtigte oder fälschlicherweise eingetragene Personen machen die Wahl anfechtbar.
Lösung: Wählerliste regelmäßig bis zum Tag vor der Wahl mit der Personalabteilung abgleichen.
Fehler 3: Formfehler bei Briefwahlunterlagen
Risiko: Unvollständige oder verspätet ausgegebene Briefwahlunterlagen führen zu ungültigen Stimmen.
Lösung: Briefwahlanträge unverzüglich bearbeiten und Rücklauf genau dokumentieren.
Checkliste für den Wahlvorstand
- [ ] Wahlvorstand durch den Betriebsrat ordnungsgemäß bestellt
- [ ] Schulung des Wahlvorstands zur JAV-Wahl terminiert/absolviert
- [ ] Wählerliste erstellt und auf Vollständigkeit geprüft
- [ ] Wahlausschreiben fristgerecht erlassen und ausgehängt
- [ ] Wahlvorschläge / Kandidatenseingang geprüft und bekannt gemacht
- [ ] Briefwahlunterlagen vorbereitet und auf Antrag versendet
- [ ] Wahllokal vorbereitet und Stimmzettel gedruckt
- [ ] Öffentliche Auszählung durchgeführt und Wahlniederschrift erstellt
- [ ] Gewählte Benachrichtigt und Zu- bzw. Absagen dokumentiert
- [ ] Konstituierende Sitzung der neuen JAV fristgerecht einberufen
Fazit
Eine rechtssichere JAV-Wahl erfordert sorgfältige Planung und die genaue Einhaltung formaler Vorgaben. Fehler im Wahlverfahren können im schlimmsten Fall zur Nichtigkeit oder Anfechtung der Wahl führen. Wahlvorstände sollten sich daher frühzeitig mit den Vorschriften der Wahlordnung vertraut machen und bei Bedarf Schulungsangebote in Anspruch nehmen.
Hinweis: Dieser Leitfaden dient der allgemeinen Information und Orientierung. Er ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall.
Review-Anmerkungen
1. Fachliche & Juristische Korrekturen
- Korrektur der gesetzlichen Paragraphen: Der Ursprungstext verwies pauschal auf § 76–78 BetrVG. Die Errichtung, das Wahlrecht und die Wählbarkeit der JAV sind jedoch in den §§ 60–63 BetrVG verankert.
- Korrektur der Wahlperiode und Wahlturnus: Die JAV wird nicht alle vier Jahre gewählt, sondern alle zwei Jahre (§ 64 Abs. 1 BetrVG).
- Korrektur der Wahlberechtigung und Wählbarkeit (§§ 60, 61 BetrVG): Aktives Wahlrecht: Nur unter 18 (nicht unter 25), nur Auszubildende bis 25.
- Präzisierung des Wahlverfahrens: Einfaches vs. normalem Wahlverfahren nach Betriebsgröße.





