Ein Leitfaden für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Ein Arbeitszeugnis ist mehr als nur ein Dokument am Ende eines Arbeitsverhältnisses. Für Arbeitnehmer kann es über weitere Karriereschritte entscheiden, für Arbeitgeber ist es ein rechtliches Risiko, wenn es nicht sorgfältig formuliert ist. Doch was bedeutet die übliche Formelsprache eigentlich — und welche Fallstricke lauern auf beiden Seiten?
Die rechtliche Grundlage
Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf ein einfaches Arbeitszeugnis (§ 630 BGB). Bei Kündigung oder beendeten Befristungsverträgen besteht sogar Anspruch auf einem qualifizierten Arbeitszeugnis, das neben der Tätigkeiten auch die Leistung und das Verhalten bewertet.
Wichtig: Das Zeugnis muss wahrheitsgemäß sein, darf aber auch positiv formuliert werden. Es gibt keine Verpflichtung, negative Aspekte explizit zu benennen — solange die Formulierung nicht verschleiernd wirkt.
Die geheime Sprache der Zeugnisse
Die deutsche Zeugnissprache hat sich über Jahrzehnte entwickelt und folgt bestimmten Konventionen, die auf den ersten Blick oft widersprüchlich wirken:
Die Lob-Formel-Kette
Die Lob-Formel-Kette im Überblick:
- „mit Erfolg“ — Etwas besser als durchschnittlich
- „zu unserer Zufriedenheit“ — Durchschnittlich, befriedigend
- „ohne Beanstandung“ — Geht durch, aber nicht besonders
- „nach unseren besten Erwartungen“ — Sehr gut (selten!)
Beispiel: „Die ihm obliegenden Aufgaben erfüllte er stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“ = Sehr gute Leistung.
Die Verschlechterungs-Skala
Wenn Arbeitgeber einen Mitarbeiter schlecht beurteilen wollen, verwenden sie oft:
- „Im Großen und Ganzen“ (Vorbehaltseinstufung)
- „Über die hinaus“ (zweideutig)
- „Wie wir feststellen mussten“ (negativ konnotiert)
Typische Fehler bei Zeugnissen
Für Arbeitgeber:
- Zu positiv formuliert — Der Arbeitnehmer bekommt eine Stelle, die er nicht verdient hat.
- Formulierungsfallen — „Er war immer pünktlich, wenn nicht sogar zu spät“ (ironisch gemeint, rechtlich problematisch).
- Fehlende Bewertungsformeln — Ein reiner Tätigkeitsbericht ohne Bewertung kann als „verschwiegenes negatives Zeugnis“ gewertet werden.
Für Arbeitnehmer:
- Zu wenig informiert — Der Arbeitnehmer weiß nicht, dass „zu unserer Zufriedenheit“ nicht gleich „sehr gut“ ist.
- Keine Gegenwehr — Bei fehlerhaften oder unwahren Angaben wird oft nicht widersprochen, obwohl dies oft unterlassen wird.
- Übersehen von Formulierungen — Kleine Details wie „im Rahmen seiner Möglichkeiten“ können die gesamte Bewertung abschwächen.
Praxisbeispiel: Was bedeutet wirklich was?
Zeugnistext:
„Herr Müller hat seine Aufgaben als Vertriebsleiter stets mit Engagement und Sorgfalt erfüllt. Seine Verkaufsquoten lagen im oberen Drittel des Branchendurchschnitts. Mit ihm haben wir einen verlässlichen Mitarbeiter verloren.“
Analyse:
- „Engagement und Sorgfalt“ = Normale, solide Leistung
- „Oberes Drittel“ = Besser als Durchschnitt, aber nicht herausragend
- „Verlässlicher Mitarbeiter“ = Positiv, aber nicht begeistert
Bewertung: Solide bis gute Leistung (Note 2–3)
Rechte und Pflichten
Arbeitnehmer:
- Anspruch auf rechtschriftlich korrektes Zeugnis
- Recht auf Überprüfung und Prüfung
- Bei Fehlern: Schriftlicher Widerspruch innerhalb der vereinbarten Frist (oft 1–3 Monate)
- Bei Beharrlichkeit: Klage vor Arbeitsgericht möglich
Arbeitgeber:
- Pflicht zur wahrheitsgemäßen, aber nicht verschlechternden Formulierung
- Verantwortung für Rechtschreibung und grammatikalische Korrektheit
- Dokumentation der Bewertungskriterien (bei Streitfällen)
- Kostenregelung: Jeder trägt seine eigenen Anwaltskosten in der 1. Instanz (§ 12 ArbGG)
Fazit: Zeugen als Brücke
Ein gutes Zeugnis ist eine Brücke zwischen Vergangenheit und Zukunft. Es würdigt geleistete Arbeit und ermöglicht neue Chancen. Für Arbeitgeber ist es rechtssicher und fair, für Arbeitnehmer verständlich und ehrlich.
Der Schlüssel: Beide Seiten sollten die „geheime Sprache“ der Zeugnisse verstehen, um Missverständnisse zu vermeiden und transparente Kommunikationsgrundlagen zu schaffen.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Zeugnisschwierigkeiten wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.




