CSRD ein­fach erklärt: Der umfas­sen­de Leit­fa­den zur Nach­hal­tig­keits­be­richt­erstat­tung

CSRD ein­fach erklärt: Der umfas­sen­de Leit­fa­den zur Nach­hal­tig­keits­be­richt­erstat­tung

Die CSRD, eine bedeu­ten­de EU-Richt­li­nie, revo­lu­tio­niert die Nach­hal­tig­keits­be­richt­erstat­tung von Unter­neh­men. Sie erwei­tert den Kreis der berichts­pflich­ti­gen Unter­neh­men und legt detail­lier­te­re Stan­dards fest, um Trans­pa­renz und Ver­gleich­bar­keit zu för­dern. Die­ser Arti­kel beleuch­tet die wich­tigs­ten Aspek­te der CSRD, ihre Aus­wir­kun­gen auf Unter­neh­men und wie die­se die Anfor­de­run­gen erfül­len kön­nen, um den stei­gen­den Ansprü­chen von Inves­to­ren, Kun­den und ande­ren Stake­hol­dern gerecht zu wer­den. Die zen­tra­le Fra­ge ist, wie Unter­neh­men die CSRD-Anfor­de­run­gen effi­zi­ent umset­zen und gleich­zei­tig einen Mehr­wert aus der Nach­hal­tig­keits­be­richt­erstat­tung gene­rie­ren kön­nen.

Was ist die CSRD und war­um ist sie wich­tig?

Die Cor­po­ra­te Sus­taina­bi­li­ty Report­ing Direc­ti­ve (CSRD) ist eine EU-Richt­li­nie, die dar­auf abzielt, die Nach­hal­tig­keits­be­richt­erstat­tung von Unter­neh­men zu ver­bes­sern und zu ver­ein­heit­li­chen. Sie löst die bis­he­ri­ge Non-Finan­cial Report­ing Direc­ti­ve (NFRD) ab und führt deut­lich umfang­rei­che­re und detail­lier­te­re Berichts­pflich­ten ein.

Das Haupt­ziel der CSRD ist es, mehr Trans­pa­renz über die öko­lo­gi­schen, sozia­len und Gover­nan­ce-bezo­ge­nen Aus­wir­kun­gen (Envi­ron­men­tal, Social, Gover­nan­ce – ESG) von Unter­neh­men zu schaf­fen. Dies soll Inves­to­ren, Kun­den, und ande­re Stake­hol­der in die Lage ver­set­zen, fun­dier­te Ent­schei­dun­gen zu tref­fen und nach­hal­ti­ge Geschäfts­mo­del­le zu för­dern. Die CSRD soll außer­dem Green­wa­shing ver­hin­dern, indem sie sicher­stellt, dass Unter­neh­men ihre Nach­hal­tig­keits­leis­tun­gen auf stan­dar­di­sier­te und ver­gleich­ba­re Wei­se offen­le­gen.

Im Gegen­satz zur NFRD, die nur für gro­ße, bör­sen­no­tier­te Unter­neh­men galt, erwei­tert die CSRD den Kreis der berichts­pflich­ti­gen Unter­neh­men erheb­lich. Sie legt auch detail­lier­te­re Anfor­de­run­gen an die Inhal­te der Nach­hal­tig­keits­be­rich­te fest, ein­schließ­lich quan­ti­ta­ti­ver Kenn­zah­len und zukunfts­ori­en­tier­ter Infor­ma­tio­nen. Dies soll sicher­stel­len, dass die Berich­te umfas­sen­der, rele­van­ter und zuver­läs­si­ger sind. Die CSRD ist somit ein wesent­li­cher Bestand­teil der euro­päi­schen Gesetz­ge­bung zur Nach­hal­tig­keit und ein wich­ti­ger Schritt hin zu einer nach­hal­ti­ge­ren Wirt­schaft.

Wei­ter­füh­ren­de Quel­le: CSRD ein­fach erklärt » EU-Nach­hal­tig­keits­be­richt­erstat­tung (https://positionen.wienenergie.at/wissenshub/einfach-erklaert/europaeische-gesetzgebung/nachhaltigkeitsberichterstattung-csrd/) — Erläu­tert die CSRD im Kon­text der euro­päi­schen Gesetz­ge­bung zur Nach­hal­tig­keit.

Für wen gilt die CSRD? – Berichts­pflich­ti­ge Unter­neh­men

Die Berichts­pflicht gemäß der CSRD betrifft eine brei­te Palet­te von Unter­neh­men. Grund­sätz­lich gilt die Richt­li­nie für alle gro­ßen Unter­neh­men und alle an einem EU-regu­lier­ten Markt notier­ten Unter­neh­men, mit Aus­nah­me von Kleinst­un­ter­neh­men.

Kon­kret bedeu­tet dies, dass fol­gen­de Unter­neh­men von der CSRD betrof­fen sind:

  • Bör­sen­no­tier­te Unter­neh­men: Alle Unter­neh­men, die an einem EU-regu­lier­ten Markt notiert sind (unab­hän­gig von ihrer Grö­ße), müs­sen einen Nach­hal­tig­keits­be­richt erstel­len.
  • Gro­ße Unter­neh­men: Unter­neh­men, die min­des­tens zwei der fol­gen­den Kri­te­ri­en erfül­len, gel­ten als groß und sind berichts­pflich­tig:
    • Bilanz­sum­me: über 25 Mil­lio­nen Euro
    • Umsatz­er­lö­se: über 50 Mil­lio­nen Euro
    • Durch­schnitt­li­che Anzahl der Beschäf­tig­ten: über 250
  • Bestimm­te KMUs: Auch bestimm­te klei­ne und mitt­le­re Unter­neh­men (KMU) kön­nen unter die CSRD fal­len, ins­be­son­de­re wenn sie bör­sen­no­tiert sind. Für nicht-bör­sen­no­tier­te KMU gel­ten ver­ein­fach­te Berichts­stan­dards.

Die Ein­füh­rung der CSRD erfolgt gestaf­felt. Die ers­ten Unter­neh­men müs­sen bereits im Jahr 2025 über das Geschäfts­jahr 2024 berich­ten. Für ande­re Unter­neh­men gel­ten län­ge­re Über­gangs­fris­ten. Die genau­en Zeit­plä­ne sind wie folgt:

  • Ab 2025: Unter­neh­men, die bereits unter die NFRD fal­len.
  • Ab 2026: Gro­ße Unter­neh­men, die der­zeit nicht unter die NFRD fal­len.
  • Ab 2027: Bör­sen­no­tier­te KMU, mit der Mög­lich­keit einer zwei­jäh­ri­gen Opt-out-Rege­lung.

Es ist wich­tig zu beach­ten, dass die Berichts­pflicht auch für Toch­ter­ge­sell­schaf­ten von Unter­neh­men gel­ten kann, die ihren Haupt­sitz außer­halb der EU haben, wenn die­se Toch­ter­ge­sell­schaf­ten bestimm­te Grö­ßen­kri­te­ri­en erfül­len. Unter­neh­men soll­ten sich früh­zei­tig mit den CSRD-Anfor­de­run­gen aus­ein­an­der­set­zen, um sicher­zu­stel­len, dass sie ihre Berichts­pflich­ten recht­zei­tig erfül­len kön­nen.

Die Euro­pean Sus­taina­bi­li­ty Report­ing Stan­dards (ESRS)

Die Euro­pean Sus­taina­bi­li­ty Report­ing Stan­dards (ESRS) bil­den das Herz­stück der CSRD und defi­nie­ren detail­liert, wie Unter­neh­men über ihre Nach­hal­tig­keits­leis­tun­gen berich­ten müs­sen. Sie sor­gen für eine stan­dar­di­sier­te und ver­gleich­ba­re Bericht­erstat­tung, was Inves­to­ren und ande­ren Stake­hol­dern hilft, fun­dier­te Ent­schei­dun­gen zu tref­fen. Die ESRS sind in zwei Haupt­ka­te­go­rien unter­teilt: the­men­spe­zi­fi­sche Stan­dards und bran­chen­spe­zi­fi­sche Stan­dards.

Die the­men­spe­zi­fi­schen Stan­dards glie­dern sich in drei Berei­che:

  • Umwelt (E): Die­se Stan­dards umfas­sen eine brei­te Palet­te von The­men, dar­un­ter Kli­ma­wan­del (ESRS E1), Ver­schmut­zung (ESRS E2), Was­ser- und Mee­res­res­sour­cen (ESRS E3), bio­lo­gi­sche Viel­falt und Öko­sys­te­me (ESRS E4) sowie Res­sour­cen­nut­zung und Kreis­lauf­wirt­schaft (ESRS E5). Unter­neh­men müs­sen offen­le­gen, wie ihre Tätig­kei­ten die­se Umwelt­aspek­te beein­flus­sen und wel­che Maß­nah­men sie ergrei­fen, um nega­ti­ve Aus­wir­kun­gen zu mini­mie­ren und posi­ti­ve Bei­trä­ge zu leis­ten. Bei­spiels­wei­se müs­sen Unter­neh­men im Rah­men von ESRS E1 ihre Treib­haus­gas­emis­sio­nen ent­lang der Wert­schöp­fungs­ket­te (Scope 1, 2 und 3) detail­liert aus­wei­sen und ihre Kli­ma­zie­le dar­le­gen.

  • Sozia­les (S): Die sozia­len Stan­dards adres­sie­ren The­men wie die eige­ne Beleg­schaft (ESRS S1), Arbeits­kräf­te in der Wert­schöp­fungs­ket­te (ESRS S2), betrof­fe­ne Gemein­schaf­ten (ESRS S3) und Kon­su­men­ten und End­nut­zer (ESRS S4). Unter­neh­men müs­sen über Arbeits­be­din­gun­gen, Men­schen­rech­te, Gleich­stel­lung und Inklu­si­on berich­ten. Ein wich­ti­ger Aspekt ist die Due Dili­gence, bei der Unter­neh­men ihre Sorg­falts­pflicht in Bezug auf sozia­le Aus­wir­kun­gen ent­lang ihrer Lie­fer­ket­ten nach­wei­sen müs­sen.

  • Gover­nan­ce (G): Die Gover­nan­ce-Stan­dards bezie­hen sich auf die Unter­neh­mens­füh­rung und ‑kon­trol­le im Zusam­men­hang mit Nach­hal­tig­keit. Sie umfas­sen The­men wie Unter­neh­mens­ethik und ‑kul­tur (ESRS G1), Risi­ko­ma­nage­ment und inter­ne Kon­troll­sys­te­me (ESRS G2) sowie die Rol­le der Unter­neh­mens­lei­tung in Bezug auf Nach­hal­tig­keit (ESRS G3). Unter­neh­men müs­sen dar­le­gen, wie Nach­hal­tig­keits­aspek­te in ihre Ent­schei­dungs­fin­dungs­pro­zes­se inte­griert sind und wie die Unter­neh­mens­füh­rung die Rechen­schafts­pflicht für Nach­hal­tig­keits­leis­tun­gen über­nimmt.

Zusätz­lich zu den the­men­spe­zi­fi­schen Stan­dards sind bran­chen­spe­zi­fi­sche Stan­dards geplant, die auf die beson­de­ren Her­aus­for­de­run­gen und Chan­cen ein­zel­ner Wirt­schafts­zwei­ge ein­ge­hen. Die­se Stan­dards sol­len sicher­stel­len, dass die Bericht­erstat­tung für die jewei­li­gen Bran­chen rele­vant und aus­sa­ge­kräf­tig ist. Die Ent­wick­lung die­ser bran­chen­spe­zi­fi­schen Stan­dards ist ein fort­lau­fen­der Pro­zess, der von der Euro­päi­schen Kom­mis­si­on und der Euro­pean Finan­cial Report­ing Advi­so­ry Group (EFRAG) vor­an­ge­trie­ben wird. Eine Über­sicht über die CSRD-Regeln bie­tet Nach­hal­tig­keits­be­richt­erstat­tung: CSRD-Regeln im Über­blick (https://blog.forum-verlag.at/nachhaltigkeitsberichterstattung) des Forum Ver­lags.

CSRD ein­fach erklärt: Die wich­tigs­ten Begrif­fe der Nach­hal­tig­keits­be­richt­erstat­tung

Die Umset­zung der CSRD erfor­dert ein Ver­ständ­nis eini­ger Schlüs­sel­be­grif­fe, die für die Nach­hal­tig­keits­be­richt­erstat­tung von zen­tra­ler Bedeu­tung sind:

  • Wesent­lich­keit: Die Wesent­lich­keits­ana­ly­se ist ein zen­tra­ler Bestand­teil der CSRD-Kon­for­mi­tät. Sie dient dazu, die wich­tigs­ten Nach­hal­tig­keits­the­men zu iden­ti­fi­zie­ren, die sowohl für das Unter­neh­men als auch für sei­ne Stake­hol­der von Bedeu­tung sind. Dabei wer­den zwei Per­spek­ti­ven berück­sich­tigt: die finan­zi­el­le Wesent­lich­keit (Wie beein­flus­sen Nach­hal­tig­keits­the­men die finan­zi­el­le Per­for­mance des Unter­neh­mens?) und die Impact-Wesent­lich­keit (Wie beein­flus­sen die Akti­vi­tä­ten des Unter­neh­mens Umwelt und Gesell­schaft?). Die CSRD for­dert eine dop­pel­te Wesent­lich­keits­per­spek­ti­ve, was bedeu­tet, dass Unter­neh­men sowohl die finan­zi­el­len Aus­wir­kun­gen von Nach­hal­tig­keits­the­men als auch die Aus­wir­kun­gen ihrer eige­nen Tätig­kei­ten auf Umwelt und Gesell­schaft berück­sich­ti­gen müs­sen.

  • Due Dili­gence: Due Dili­gence bezeich­net die Sorg­falts­pflicht von Unter­neh­men, nega­ti­ve Aus­wir­kun­gen ihrer Geschäfts­tä­tig­keit auf Men­schen­rech­te und Umwelt zu iden­ti­fi­zie­ren, zu ver­hin­dern, zu min­dern und zu behe­ben. Im Rah­men der CSRD müs­sen Unter­neh­men dar­le­gen, wie sie die­se Sorg­falts­pflicht ent­lang ihrer gesam­ten Wert­schöp­fungs­ket­te wahr­neh­men. Dies umfasst die Bewer­tung von Risi­ken, die Imple­men­tie­rung von Maß­nah­men zur Risi­ko­mi­ni­mie­rung und die Bericht­erstat­tung über die Ergeb­nis­se die­ser Bemü­hun­gen.

  • Scope 1, 2 und 3 Emis­sio­nen: Die­se Begrif­fe bezie­hen sich auf die Kate­go­ri­sie­rung von Treib­haus­gas­emis­sio­nen. Scope 1 Emis­sio­nen sind direk­te Emis­sio­nen, die aus Quel­len stam­men, die sich im Besitz oder unter der Kon­trol­le des Unter­neh­mens befin­den (z.B. Emis­sio­nen aus Ver­bren­nungs­pro­zes­sen). Scope 2 Emis­sio­nen sind indi­rek­te Emis­sio­nen, die aus der Erzeu­gung von zuge­kauf­ter Ener­gie (z.B. Strom, Wär­me) ent­ste­hen. Scope 3 Emis­sio­nen umfas­sen alle ande­ren indi­rek­ten Emis­sio­nen, die in der Wert­schöp­fungs­ket­te des Unter­neh­mens ent­ste­hen, sowohl vor­ge­la­gert (z.B. Emis­sio­nen aus der Pro­duk­ti­on von Roh­stof­fen) als auch nach­ge­la­gert (z.B. Emis­sio­nen aus der Nut­zung ver­kauf­ter Pro­duk­te). Die CSRD legt einen beson­de­ren Fokus auf die Bericht­erstat­tung von Scope 3 Emis­sio­nen, da die­se oft den größ­ten Anteil am gesam­ten CO2-Fuß­ab­druck eines Unter­neh­mens aus­ma­chen.

Ein kla­res Ver­ständ­nis die­ser und wei­te­rer Ter­mi­no­lo­gien ist für die kor­rek­te und umfas­sen­de Umset­zung der CSRD uner­läss­lich.

Her­aus­for­de­run­gen und Chan­cen der CSRD-Imple­men­tie­rung

Die Imple­men­tie­rung der CSRD stellt Unter­neh­men vor eine Rei­he von Her­aus­for­de­run­gen, bie­tet aber gleich­zei­tig auch erheb­li­che Chan­cen.

Eine der größ­ten Her­aus­for­de­run­gen ist die Daten­er­he­bung. Unter­neh­men müs­sen eine Viel­zahl von Daten zu ihren Nach­hal­tig­keits­leis­tun­gen sam­meln, die oft über ver­schie­de­ne Abtei­lun­gen und Stand­or­te ver­teilt sind. Dies erfor­dert die Imple­men­tie­rung robus­ter Daten­er­fas­sungs­sys­te­me und ‑pro­zes­se, um die Genau­ig­keit und Voll­stän­dig­keit der Daten zu gewähr­leis­ten. Die Inte­gra­ti­on von Nach­hal­tig­keits­aspek­ten in die Geschäfts­stra­te­gie ist eine wei­te­re Her­aus­for­de­rung. Unter­neh­men müs­sen Nach­hal­tig­keit nicht nur als Berichts­pflicht, son­dern als inte­gra­len Bestand­teil ihres Geschäfts­mo­dells ver­ste­hen. Dies erfor­dert eine Über­prü­fung der bestehen­den Stra­te­gien und Pro­zes­se, um sicher­zu­stel­len, dass sie mit den Nach­hal­tig­keits­zie­len des Unter­neh­mens über­ein­stim­men. Die Sicher­stel­lung der Daten­qua­li­tät ist eben­falls von ent­schei­den­der Bedeu­tung. Die berich­te­ten Daten müs­sen nicht nur kor­rekt und voll­stän­dig sein, son­dern auch nach­voll­zieh­bar und ver­gleich­bar. Dies erfor­dert die Imple­men­tie­rung von inter­nen Kon­troll­sys­te­men und die Durch­füh­rung von Audits, um die Daten­qua­li­tät sicher­zu­stel­len.

Trotz die­ser Her­aus­for­de­run­gen bie­tet die CSRD-Imple­men­tie­rung auch erheb­li­che Chan­cen. Eine ver­bes­ser­te Nach­hal­tig­keits­per­for­mance kann zu Kos­ten­ein­spa­run­gen, Effi­zi­enz­stei­ge­run­gen und neu­en Geschäfts­mög­lich­kei­ten füh­ren. Eine stär­ke­re Stake­hol­der-Bezie­hung kann das Ver­trau­en der Kun­den, Inves­to­ren und Mit­ar­bei­ter stär­ken und die Repu­ta­ti­on des Unter­neh­mens ver­bes­sern. Eine höhe­re Wett­be­werbs­fä­hig­keit kann durch die Erfül­lung der stei­gen­den Nach­fra­ge nach nach­hal­ti­gen Pro­duk­ten und Dienst­leis­tun­gen erreicht wer­den. Die CSRD bie­tet Unter­neh­men die Mög­lich­keit, sich als Vor­rei­ter im Bereich Nach­hal­tig­keit zu posi­tio­nie­ren und einen posi­ti­ven Bei­trag zur Gesell­schaft und Umwelt zu leis­ten. Cor­po­ra­te Sus­taina­bi­li­ty Report­ing Direc­ti­ve (CSRD) ein­fach erklärt … (https://csr-tools.com/blog/csrd-einfach-erklaert/) erläu­tert die Bedeu­tung der CSRD für die Nach­hal­tig­keit von Unter­neh­men.

Der Weg zur CSRD-Kon­for­mi­tät: Tipps und Best Prac­ti­ces

Um die CSRD-Kon­for­mi­tät zu errei­chen, soll­ten Unter­neh­men sys­te­ma­tisch vor­ge­hen. Eine sorg­fäl­ti­ge Wesent­lich­keits­ana­ly­se ist der ers­te Schritt. Sie hilft, die rele­van­tes­ten Nach­hal­tig­keits­the­men zu iden­ti­fi­zie­ren, die sowohl für das Unter­neh­men als auch für sei­ne Stake­hol­der von Bedeu­tung sind.

Anschlie­ßend ist die Ent­wick­lung einer umfas­sen­den Nach­hal­tig­keits­stra­te­gie ent­schei­dend. Die­se soll­te kla­re Zie­le, Maß­nah­men und Ver­ant­wort­lich­kei­ten defi­nie­ren. Dabei ist es wich­tig, Nach­hal­tig­keits­aspek­te in die bestehen­de Geschäfts­stra­te­gie zu inte­grie­ren und nicht als sepa­ra­te Initia­ti­ve zu behan­deln.

Die Daten­er­he­bung und ‑ver­ar­bei­tung stellt eine wei­te­re Her­aus­for­de­rung dar. Unter­neh­men müs­sen Pro­zes­se imple­men­tie­ren, um zuver­läs­si­ge und ver­gleich­ba­re Daten zu sam­meln. Dies erfor­dert häu­fig Inves­ti­tio­nen in neue Tech­no­lo­gien und die Schu­lung der Mit­ar­bei­ter. Die Schu­lung der Mit­ar­bei­ter ist essen­zi­ell, um ein Bewusst­sein für die Bedeu­tung der Nach­hal­tig­keits­be­richt­erstat­tung zu schaf­fen und die not­wen­di­gen Kom­pe­ten­zen zu ver­mit­teln.

Um eine erfolg­rei­che CSRD-Imple­men­tie­rung zu gewähr­leis­ten, emp­fiehlt es sich, Best Prac­ti­ces ande­rer Unter­neh­men zu stu­die­ren und sich mit Exper­ten aus­zu­tau­schen. Die früh­zei­ti­ge Ein­bin­dung von Stake­hol­dern kann eben­falls dazu bei­tra­gen, die Akzep­tanz und Glaub­wür­dig­keit der Nach­hal­tig­keits­be­richt­erstat­tung zu erhö­hen.

Fazit

Die CSRD ist ein wich­ti­ger Schritt hin zu einer nach­hal­ti­ge­ren Wirt­schaft. Unter­neh­men, die sich früh­zei­tig mit den Anfor­de­run­gen aus­ein­an­der­set­zen und eine pro­ak­ti­ve Nach­hal­tig­keits­stra­te­gie ent­wi­ckeln, kön­nen nicht nur ihre Berichts­pflich­ten erfül­len, son­dern auch lang­fris­tig erfolg­reich sein. Die CSRD bie­tet die Chan­ce, Nach­hal­tig­keit als inte­gra­len Bestand­teil des Geschäfts­mo­dells zu ver­an­kern und einen posi­ti­ven Bei­trag zur Gesell­schaft und Umwelt zu leis­ten.

Wei­ter­füh­ren­de Quel­len