Charta Faire Metropole Ruhr 2030: Die Fairfassung für Nachhaltigkeit und fairen Handel im Ruhrgebiet

Charta Faire Metropole Ruhr 2030: Die Fairfassung für Nachhaltigkeit und fairen Handel im Ruhrgebiet

Die Trans­for­ma­ti­on des Ruhr­ge­biets erreicht eine neue Qua­li­tät: Mit der „Char­ta Fai­re Metro­po­le Ruhr 2030“ haben sich zahl­rei­che Kom­mu­nen und Krei­se auf eine ver­bind­li­che „Fair­fas­sung“ geei­nigt. Für Betriebs­rä­te und Per­so­nal­ver­ant­wort­li­che, ins­be­son­de­re in kom­mu­na­len Unter­neh­men und der regio­na­len Wirt­schaft, mar­kiert die­ses Doku­ment einen Wen­de­punkt. Es geht nicht mehr nur um punk­tu­el­len fai­ren Han­del, son­dern um eine sys­te­mi­sche Umstel­lung der öffent­li­chen und betrieb­li­chen Beschaf­fung auf ethi­sche Stan­dards. In Zei­ten glo­ba­ler Lie­fer­ket­ten­schwie­rig­kei­ten und stei­gen­der Anfor­de­run­gen durch das Lie­fer­ket­ten­sorg­falts­pflich­ten­ge­setz (LkSG) bie­tet die Char­ta einen kon­kre­ten Ori­en­tie­rungs­rah­men. Das Pro­blem: Vie­le Gre­mi­en ken­nen ihre Mit­be­stim­mungs­rech­te bei der Umset­zung nach­hal­ti­ger Beschaf­fungs­richt­li­ni­en noch zu wenig. Die­ser Arti­kel ana­ly­siert die stra­te­gi­sche Bedeu­tung der Char­ta für die Arbeit­neh­mer­ver­tre­tung und zeigt auf, wie Nach­hal­tig­keit aktiv im Betrieb ver­an­kert wer­den kann.

Die Kernziele der Charta: Eine Vision für das Revier

Die „Char­ta Fai­re Metro­po­le Ruhr 2030“ ist weit mehr als eine unver­bind­li­che Absichts­er­klä­rung. Als welt­weit ers­te „Fair­trade-Regi­on“ setzt das Ruhr­ge­biet mit die­sem Doku­ment ein Zei­chen für eine sozi­al-öko­lo­gi­sche Trans­for­ma­ti­on, das über die Gren­zen Nord­rhein-West­fa­lens hin­aus­strahlt. Ins­ge­samt 53 Städ­te und vier Krei­se beken­nen sich dar­in zu sie­ben Kern­zie­len, die eine kla­re Richt­li­nie für das künf­ti­ge Wirt­schaf­ten in der Regi­on vor­ge­ben.

Ein zen­tra­ler Pfei­ler der Char­ta ist die kon­se­quen­te Ach­tung der Men­schen­rech­te ent­lang glo­ba­ler Wert­schöp­fungs­ket­ten. Dies umfasst ins­be­son­de­re den Kampf gegen aus­beu­te­ri­sche Kin­der­ar­beit und die För­de­rung exis­tenz­si­chern­der Löh­ne. Durch die Bün­de­lung der kom­mu­na­len Inter­es­sen ent­steht ein Markt­druck, der fai­ren Han­del aus der Nische in das Zen­trum des regio­na­len Wirt­schafts­ge­sche­hens rückt. Die Nach­hal­tig­keits­zie­le (Sus­tainable Deve­lo­p­ment Goals, SDGs) der Ver­ein­ten Natio­nen bil­den dabei das fun­da­men­ta­le Gerüst, wobei der Fokus auf fai­ren Arbeits­be­din­gun­gen und öko­lo­gi­scher Ver­ant­wor­tung liegt.

Für die betei­lig­ten Kom­mu­nen und Unter­neh­men bedeu­tet dies die Ver­pflich­tung, ihre Beschaf­fungs­pro­zes­se bis 2030 voll­stän­dig an fai­ren Kri­te­ri­en aus­zu­rich­ten. Damit wird eine neue regio­na­le Iden­ti­tät geschaf­fen: Das Revier posi­tio­niert sich nicht mehr nur als ehe­ma­li­ges Indus­trie­herz, son­dern als Vor­rei­ter für ethi­sche Stan­dards. Die Fai­re Metro­po­le Ruhr fun­giert hier­bei als Netz­werk, das Know-how bün­delt und Ver­wal­tun­gen sowie Betrie­be bei der Umstel­lung unter­stützt. Für Arbeit­neh­mer­ver­tre­ter stellt die­se Visi­on ein mäch­ti­ges Werk­zeug dar, um sozia­le Ver­ant­wor­tung nicht nur als abs­trak­ten Begriff, son­dern als geleb­te Betriebs­pra­xis ein­zu­for­dern.

Strategische Beschaffung als Hebel für den Betriebsrat

Die Hebel­wir­kung der Char­ta ent­fal­tet sich pri­mär im Beschaf­fungs­we­sen. Öffent­li­che Auf­trag­ge­ber und kom­mu­na­le Betei­li­gungs­ge­sell­schaf­ten ver­fü­gen über ein enor­mes Ein­kaufs­vo­lu­men. Wenn die­ses Volu­men gezielt in Pro­duk­te fließt, die unter fai­ren Bedin­gun­gen pro­du­ziert wur­den, ver­än­dert dies die Markt­struk­tu­ren nach­hal­tig. Hier tritt der Betriebs­rat auf den Plan, des­sen Rol­le im Kon­text der Nach­hal­tig­keit oft unter­schätzt wird.

Gemäß § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG hat der Betriebs­rat die all­ge­mei­ne Auf­ga­be, dar­über zu wachen, dass die zuguns­ten der Arbeit­neh­mer gel­ten­den Geset­ze und Ver­ord­nun­gen durch­ge­führt wer­den. In Ver­bin­dung mit dem Lie­fer­ket­ten­sorg­falts­pflich­ten­ge­setz (LkSG) wei­tet sich die­ser Über­wa­chungs­auf­trag fak­tisch aus. Das LkSG ver­pflich­tet Unter­neh­men ab einer bestimm­ten Grö­ße, men­schen­recht­li­che und umwelt­be­zo­ge­ne Sorg­falts­pflich­ten in ihren Lie­fer­ket­ten ein­zu­hal­ten. Der Betriebs­rat kann über sein Infor­ma­ti­ons­recht ver­lan­gen, dass der Arbeit­ge­ber dar­legt, wie er die Ein­hal­tung die­ser Stan­dards sicher­stellt.

Die Char­ta bie­tet hier­für die inhalt­li­che Steil­vor­la­ge: Wenn ein Unter­neh­men oder eine Kom­mu­ne sich den Zie­len der Fai­ren Metro­po­le Ruhr ver­schrie­ben hat, kann das Gre­mi­um die Imple­men­tie­rung kon­kre­ter ethi­scher Kri­te­ri­en bei der Aus­wahl von Zulie­fe­rern for­dern. Ob es um die Arbeits­klei­dung der Tech­ni­schen Betrie­be, die Bewir­tung in der Kan­ti­ne oder die Beschaf­fung von IT-Hard­ware geht – der ethi­sche Kon­sum wird zum Gegen­stand der betrieb­li­chen Mit­ge­stal­tung.

Dabei geht es nicht allein um mora­li­sche Aspek­te, son­dern um die Absi­che­rung des Unter­neh­mens gegen Haf­tungs­ri­si­ken und Repu­ta­ti­ons­schä­den. Ein Betriebs­rat, der die stra­te­gi­sche Beschaf­fung als Hand­lungs­feld begreift, trägt aktiv zur Zukunfts­fä­hig­keit des Stand­or­tes bei. Durch die For­de­rung nach Trans­pa­renz im Ein­kauf unter­stützt das Gre­mi­um die Ein­hal­tung gesetz­li­cher Vor­ga­ben und för­dert gleich­zei­tig die sozia­le Inte­gri­tät des Betriebs. Die­ser stra­te­gi­sche Ansatz bil­det das Fun­da­ment für die recht­li­che Ver­an­ke­rung von Nach­hal­tig­keits­the­men, die im nächs­ten Schritt über spe­zi­fi­sche Mit­be­stim­mungs­tat­be­stän­de und Bericht­erstat­tungs­pflich­ten kon­kre­ti­siert wer­den.

Rechtliche Rahmenbedingungen und Mitbestimmungspotenziale

Die „Fair­fas­sung“ der Metro­po­le Ruhr ist kein recht­lich iso­lier­tes Doku­ment, son­dern ver­zahnt sich eng mit aktu­el­len euro­päi­schen und natio­na­len Gesetz­ge­bungs­in­itia­ti­ven. Für Betriebs­rä­te ergibt sich hier­aus ein erwei­ter­tes Hand­lungs­feld, das weit über die klas­si­sche Lohn­po­li­tik hin­aus­geht. Ins­be­son­de­re die Cor­po­ra­te Sus­taina­bi­li­ty Report­ing Direc­ti­ve (CSRD) der EU zwingt Unter­neh­men dazu, Nach­hal­tig­keits­the­men in die Lage­be­richt­erstat­tung auf­zu­neh­men. Hier­bei spie­len die soge­nann­ten ESG-Kri­te­ri­en (Envi­ron­men­tal, Social, Gover­nan­ce) eine ent­schei­den­de Rol­le.

Der Betriebs­rat kann die Zie­le der Char­ta nut­zen, um im Wirt­schafts­aus­schuss gemäß § 106 BetrVG geziel­te Fra­gen zur Nach­hal­tig­keits­stra­te­gie zu stel­len. Da die CSRD eine detail­lier­te Bericht­erstat­tung über sozia­le Belan­ge und die Ach­tung der Men­schen­rech­te for­dert, ist der Arbeit­ge­ber ver­pflich­tet, dem Aus­schuss ent­spre­chen­de Infor­ma­tio­nen bereit­zu­stel­len. Die Char­ta dient dabei als regio­na­ler Maß­stab: Was dort als Stan­dard für das Ruhr­ge­biet defi­niert wur­de, kann vom Gre­mi­um als Refe­renz für die inter­ne Unter­neh­mens­po­li­tik her­an­ge­zo­gen wer­den.

Ein beson­ders wir­kungs­vol­les Instru­ment zur Ver­an­ke­rung die­ser Stan­dards ist der Abschluss von Betriebs­ver­ein­ba­run­gen. Ob es um Richt­li­ni­en für einen „grü­nen Fuhr­park“, öko­lo­gi­sche Kri­te­ri­en für die Kan­ti­nen­be­wirt­schaf­tung oder ethi­sche Vor­ga­ben für den Ein­kauf von Dienst­klei­dung geht – der Betriebs­rat ver­fügt über Initia­tiv­rech­te, sobald Aspek­te des Gesund­heits­schut­zes (§ 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG) oder der Arbeits­ge­stal­tung berührt sind. Indem die Zie­le der Fai­ren Metro­po­le Ruhr in ver­bind­li­che haus­in­ter­ne Nor­men über­setzt wer­den, wan­delt sich die abs­trak­te poli­ti­sche Visi­on in rechts­si­che­re betrieb­li­che Rea­li­tät. Die Char­ta fun­giert somit als Argu­men­ta­ti­ons­hil­fe, um die sozia­le Ver­ant­wor­tung des Arbeit­ge­bers im Rah­men der Mit­be­stim­mung kon­kret ein­zu­for­dern.

Praxisbeispiel: Kommunale Umsetzung und Leuchtturmprojekte

Wie die theo­re­ti­schen Zie­le der Char­ta in mess­ba­res Ver­wal­tungs­han­deln über­setzt wer­den, zei­gen Vor­rei­ter­städ­te wie Dort­mund und Dins­la­ken. Die­se Kom­mu­nen haben bereits früh­zei­tig begon­nen, ihre Ver­ga­be­richt­li­ni­en kon­se­quent an fai­ren Kri­te­ri­en aus­zu­rich­ten. Ein her­aus­ra­gen­des Leucht­turm­pro­jekt ist die Beschaf­fung von nach­hal­ti­ger Arbeits­klei­dung in Dort­mund. In Koope­ra­ti­on mit inter­na­tio­na­len Part­nern wur­de ein Pro­jekt initi­iert, bei dem Dienst­klei­dung für kom­mu­na­le Betrie­be unter fai­ren Bedin­gun­gen in Gha­na pro­du­ziert wird.

Die­ses Bei­spiel ver­deut­licht die Hebel­wir­kung: Durch die Abkehr vom rei­nen Bil­ligst­preis­prin­zip hin zu einer Wert­schöp­fungs­ket­te, die exis­tenz­si­chern­de Löh­ne und öko­lo­gi­sche Min­dest­stan­dards garan­tiert, über­nimmt die öffent­li­che Hand ihre Vor­bild­funk­ti­on. Für die Arbeit­neh­mer­ver­tre­ter in kom­mu­na­len Unter­neh­men bie­tet die­ses Pro­jekt eine idea­le Blau­pau­se. Sie kön­nen dar­auf drin­gen, dass auch in ihrem Betrieb ähn­li­che Pilot­pro­jek­te gestar­tet wer­den.

In Dins­la­ken zeigt sich zudem, wie die Ver­net­zung zwi­schen Stadt­ver­wal­tung, Zivil­ge­sell­schaft und loka­ler Wirt­schaft die regio­na­le Iden­ti­tät stärkt. Hier wur­de der fai­re Han­del fest im Stadt­mar­ke­ting und in den Leit­li­ni­en der städ­ti­schen Töch­ter ver­an­kert. Sol­che Best-Prac­ti­ce-Bei­spie­le bele­gen, dass die Umstel­lung der Beschaf­fungs­pro­zes­se kein Hin­der­nis für die Wirt­schaft­lich­keit dar­stellt, son­dern durch pro­fes­sio­nel­les Pro­jekt­ma­nage­ment und die Ein­bin­dung aller Stake­hol­der zu einem Qua­li­täts­merk­mal wird. Betriebs­rä­te kön­nen die­se Bei­spie­le nut­zen, um Zweif­ler im eige­nen Haus von der Mach­bar­keit sozi­al-öko­lo­gi­scher Ver­än­de­run­gen zu über­zeu­gen.

Handlungsleitfaden für die Gremienarbeit

Damit die Char­ta Fai­re Metro­po­le Ruhr 2030 nicht als blo­ße Absichts­er­klä­rung in den Schub­la­den der Geschäfts­füh­rung ver­schwin­det, ist eine pro­ak­ti­ve Gre­mi­en­ar­beit erfor­der­lich. Der fol­gen­de Leit­fa­den unter­stützt Betriebs­rä­te dabei, das The­ma sys­te­ma­tisch im Betrieb zu beset­zen:

  1. Infor­ma­ti­ons­pha­se im Wirt­schafts­aus­schuss: Set­zen Sie das The­ma „Umset­zung der LkSG- und CSRD-Vor­ga­ben unter Berück­sich­ti­gung der Char­ta 2030“ auf die Tages­ord­nung. Las­sen Sie sich dar­le­gen, wel­che Lie­fe­ran­ten der­zeit unter wel­chen sozia­len Kri­te­ri­en unter Ver­trag ste­hen.
  2. Durch­füh­rung eines „Fair­ness-Checks“: Ana­ly­sie­ren Sie gemein­sam mit dem Arbeit­ge­ber nie­der­schwel­li­ge Berei­che. Woher kommt der Kaf­fee in den Tee­kü­chen? Wer rei­nigt die Gebäu­de? Wel­che Stan­dards gel­ten für die IT-Hard­ware? Die­se sicht­ba­ren Berei­che eig­nen sich her­vor­ra­gend für ers­te Erfol­ge.
  3. Initi­ie­rung eines Stake­hol­der-Dia­logs: Nut­zen Sie die Netz­wer­ke der Fai­ren Metro­po­le Ruhr. Oft bie­ten loka­le Initia­ti­ven oder die Pro­jekt­ver­ant­wort­li­chen der Städ­te Bera­tun­gen für Betrie­be an. Holen Sie exter­ne Exper­ti­se ins Haus, um die Argu­men­ta­ti­ons­ba­sis zu stär­ken.
  4. Ver­hand­lung einer Rah­men-Betriebs­ver­ein­ba­rung Nach­hal­tig­keit: Ziel soll­te eine dau­er­haf­te Ver­an­ke­rung sein. Eine sol­che Ver­ein­ba­rung soll­te kla­re Zie­le für die Beschaf­fung und regel­mä­ßi­ge Berichts­pflich­ten des Arbeit­ge­bers gegen­über dem Betriebs­rat fest­le­gen.

Die Trans­for­ma­ti­on des Ruhr­ge­biets gelingt nur, wenn die Arbeit­neh­mer­sei­te den Pro­zess aktiv mit­ge­stal­tet. Indem der Betriebs­rat die Nach­hal­tig­keits­zie­le zum fes­ten Bestand­teil sei­nes Über­wa­chungs­auf­trags macht, sichert er nicht nur die Ein­hal­tung glo­ba­ler Stan­dards, son­dern för­dert auch ein moder­nes, ethisch fun­dier­tes Arbeits­um­feld, das für Fach­kräf­te im Revier zuneh­mend an Bedeu­tung gewinnt.

Fazit: Nachhaltigkeit als strategischer Standortvorteil

Die „Char­ta Fai­re Metro­po­le Ruhr 2030“ ist weit mehr als ein Lip­pen­be­kennt­nis loka­ler Poli­tik; sie ist das Fun­da­ment für ein neu­es, ethi­sches Wirt­schafts­mo­dell im Revier. Für Betriebs­rä­te und Arbeit­neh­mer­ver­tre­tun­gen fun­giert die­se „Fair­fas­sung“ als stra­te­gi­sches Instru­ment, um den not­wen­di­gen Struk­tur­wan­del nicht nur öko­lo­gisch, son­dern vor allem sozi­al gerecht zu gestal­ten. Indem Gre­mi­en die Zie­le der Char­ta pro­ak­tiv in die betrieb­li­che Pra­xis über­set­zen, sichern sie lang­fris­tig die Wett­be­werbs­fä­hig­keit und Resi­li­enz ihrer Stand­or­te.

Ethi­sche Exzel­lenz in der Beschaf­fung und Trans­pa­renz in der Lie­fer­ket­te sind heu­te kei­ne optio­na­len Zusatz­leis­tun­gen mehr, son­dern ent­schei­den­de Fak­to­ren für das Employ­er Bran­ding und die Risi­ko­prä­ven­ti­on unter dem LkSG. Unter­neh­men, die sich kon­se­quent an den Stan­dards der Fai­ren Metro­po­le Ruhr ori­en­tie­ren, posi­tio­nie­ren sich als attrak­ti­ve Arbeit­ge­ber in einem umkämpf­ten Fach­kräf­te­markt. Letzt­lich ver­deut­licht die Char­ta: Das Ruhr­ge­biet von mor­gen defi­niert sich nicht mehr über die indus­tri­el­le Ver­gan­gen­heit, son­dern über sozia­le Ver­ant­wor­tung und glo­ba­le Soli­da­ri­tät. Für die Mit­be­stim­mung bie­tet dies die his­to­ri­sche Chan­ce, Nach­hal­tig­keit als fes­ten Bestand­teil der Unter­neh­mens­kul­tur zu ver­an­kern und das Revier als Vor­rei­ter einer gerech­ten Glo­ba­li­sie­rung zu fes­ti­gen.

Weiterführende Quellen