Mitbestimmung bezeichnet das Recht von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, über ihre Vertretungen (z. B. Betriebsrat) an Entscheidungen im Betrieb beteiligt zu werden. Sie dient dazu, die Interessen der Beschäftigten bei organisatorischen, sozialen und personellen Maßnahmen zu schützen und auszugleichen. Die Mitbestimmung ist in Deutschland vor allem im Betriebsverfassungsgesetz und in speziellen Mitbestimmungsgesetzen geregelt. Ziel ist eine faire und partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Belegschaft.

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